Dolmetschen im Gericht – Was, wenn bei einem Prozess falsch übersetzt wird?

Ist in der Schweiz jemand angeklagt, der oder die kaum oder kein Deutsch spricht, kommen Dolmetscherinnen und Dolmetscher zum Einsatz. Sie übersetzen alles, was in einer Verhandlung gesagt wird, für das Gericht, die Angeklagten, das Publikum, die Medien.
Was, wenn Übersetzungen fehlerhaft sind? Was, wenn zu grosszügig zusammengefasst oder gar falsch übersetzt wird? Dann wird die Übersetzung selbst zum Thema. So passiert letzte Woche bei einem Prozess am St. Galler Kantonsgericht, als ein Mann aus Belarus vor Gericht stand. Beim vorinstanzlichen Prozess sei unvollständig oder falsch übersetzt worden, über 1000 Fehler soll es gegeben haben.
Vor dem St. Galler Kantonsgericht gab es einen Prozess mit einem belarussischen Angeklagten. Der Mann war mutmasslich Mitglied einer Sondereinheit, die 1999 im Auftrag des Lukaschenko-Regimes drei Oppositionelle entführt und ermordet haben soll. Dass der Angeklagte dabei gewesen sein soll, gab er selbst an, als er 2019 hier Asyl beantragte.
Im Prozess ging es um den Straftatbestand des Verschwindenlassens, der seit 2017 im Schweizer Strafgesetzbuch verankert ist. Dieser Gesetzesartikel gründet auf einem Uno-Übereinkommen.
Urteil auf Übersetzungsfehler zurückzuführen?
Das Kreisgericht Rorschach hatte den Beschuldigten im September 2023 in erster Instanz aufgrund widersprüchlicher Aussagen und aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dagegen legten Angehörige der damals verschwundenen Politiker als Privatklägerinnen Berufung ein.
Das schriftliche Protokoll wurde zurückübersetzt, dabei kamen zahlreiche Fehler zum Vorschein. Das Urteil des Freispruchs aufgrund widersprüchlicher Aussagen des Angeklagten könnte auf Übersetzungsfehlern basieren.
Warten auf das nächste Urteil
Man habe mehr als 1000 Abweichungen gefunden, hiess es vor dem Kantonsgericht. Es gab heftige Kritik, von einem «Skandal» war die Rede. Das Urteil steht noch aus.
Natürlich fusst die Arbeit einer Gerichtsdolmetscherin auf Sprachkenntnissen. Niveau C1 in Deutsch ist in St. Gallen Pflicht.
Was muss ein Dolmetscher können?
Neben der Sprache brauche es noch andere Kompetenzen, sagt Lena Emch-Fassnacht vom Verein Interpret, der sich für eine gute Ausbildung von Dolmetschenden einsetzt: «Man muss lernen, Aussagen genau, vollständig und sinngemäss zu übertragen. Man muss Inhalte schnell erfassen, diese memorieren und Notizen machen.» Diese Dolmetschertechniken müssen über längere Zeit erlernt und geübt werden.
Dolmetschen vor Gericht sei besonders schwierig, so Emch-Fassnacht, weil juristische Fachbegriffe und prozessuale Eigenheiten mitspielen. Zudem sei wichtig, möglichst keine eigene Interpretation einzubringen: «Dolmetscherinnen müssen sehr nah am Wort bleiben und genau übersetzen.»
Welche formalen Anforderungen gibt es?
Wer überhaupt vor Gericht übersetzen darf, entscheidet im Kanton St. Gallen die Koordinationsstelle Dolmetscherwesen. Diese gehört zur Kantonspolizei. Dabei gehe es neben den Sprachkenntnissen auch um eine Sicherheitsprüfung, sagt Polizeisprecherin Martina Brassel: «Dolmetscherinnen und Dolmetscher müssen einen einwandfreien Leumund haben, dürfen also keine Vorstrafen haben.»
Es werden Strafregister- und Betreibungsregisterauszüge verlangt, zudem gibt es eine sicherheitspolizeiliche Überprüfung. Der Check wird alle zwei Jahre wiederholt. Der Kanton St. Gallen verlangt zudem eine Weiterbildung für Dolmetschen an Gerichten. Es handelt sich um einen siebentägigen Lehrgang, in dem es um die Rolle der Dolmetschenden oder gesetzestypische Terminologien geht.
Wer diese Hürden nimmt, darf an Gerichtsprozessen übersetzen. In St. Gallen übersetzen momentan 400 Personen in 66 Sprachen.
Gibt es eine Rückweisung?
Übersetzungsfehler festzustellen wie beim Belarus-Prozess sei gar nicht so einfach, sagt Sven Zimmerlin, Strafrechtsprofessor an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften: «Richter oder Staatsanwälte beherrschten in diesem Fall wohl die Fremdsprache nicht. Es brauchte also eine zweite Person, die merkt, dass nicht korrekt übersetzt wird.» Ein Kontrollorgan gebe es nicht.
Es gelte nun herauszufinden, wie gravierend die Übersetzungsfehler am Kreisgericht gewesen seien, so Zimmerlin weiter. «Wenn die zweite Instanz nichts mehr hat, worauf sie sich verlassen kann, wenn alle Einvernahmen falsch übersetzt worden sind, müsste sie in meinen Augen den Fall an die erste Instanz zurückweisen.»
Das St. Galler Kantonsgericht gibt am 26. Oktober bekannt, ob die Entscheidungsgrundlagen in diesem Fall ausreichend sind, oder ob es eine Rückweisung gibt und der Prozess wiederholt wird.
Regionaljournal Ostschweiz, 1.10.2026, 17:30 Uhr ; lütn/ledn;vonb;liea
KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.