Darf der Arbeitgeber überhaupt nach Sexualstraftaten fragen?

- Der Fall des vor 15 Jahren verstorbenen SRF-Moderators Hans Jucker wirft Fragen zu alten Sexualstraftaten auf.
- Jucker wurde in den 1970er-Jahren wegen sexueller Handlungen mit Minderjährigen verurteilt.
- Laut Expertin Franziska Prinz (PUK Zürich) ist eine pädophile Neigung nicht mit einer Straftat gleichzusetzen.
Wie viele Menschen mit pädophilen Neigungen leben versteckt in der Schweiz?
Eine Schweizer Bevölkerungsstudie dazu gibt es nicht. Internationale Untersuchungen kommen je nach Definition auf stark unterschiedliche Werte: In einer deutschen Befragung gaben 0,1 Prozent der Männer eine pädophile Präferenz an, in einer tschechischen Studie 0,6 Prozent. Fachstellen gehen deshalb nur von groben Schätzungen aus.
Wie viele sind polizeilich bekannt?
Die Polizeistatistik zählt Straftaten, nicht sexuelle Präferenzen oder Diagnosen. 2025 registrierte die Polizei schweizweit 1118 Meldungen zu Straftaten wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, wie viele der Beschuldigten eine pädophile Neigung haben.
Die wichtigsten Studien dazu
Darf ein Arbeitgeber nach einer früheren Verurteilung fragen?
Nicht einfach so. Gemäss dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ist entscheidend, ob die Information für die konkrete Stelle nötig ist. Arbeitgeber dürfen nicht pauschal nach sämtlichen Vorstrafen fragen oder von allen Bewerbenden einen Strafregisterauszug verlangen.
Wer sich beispielsweise für eine Stelle mit Finanzverantwortung bewirbt, kann nach einschlägigen Vermögensdelikten gefragt werden. Bei einer Tätigkeit ohne Bezug zu einer alten Verurteilung ist eine solche Frage dagegen nicht ohne Weiteres zulässig.
Was gilt bei einem Job mit Kindern?
Bei Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen kann ein Arbeitgeber einen Sonderprivatauszug verlangen. Darin stehen gerichtliche Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote. Der Auszug zeigt nicht das gesamte strafrechtliche Vorleben einer Person.
Kann jemand mit pädophiler Neigung straffrei leben?
Laut Franziska Prinz, Leiterin der Fachstelle Sexuelle Gesundheit der PUK Zürich, ist das der Fall. Untersuchungen sowie hiesige Erfahrungen legten nahe, dass ein Teil der Menschen mit pädophiler Präferenz keine Sexualstraftaten begehe. Eine Präferenzstörung dürfe deshalb nicht automatisch mit Sexualdelinquenz gleichgesetzt werden.
Umgekehrt hätten nicht alle Personen, die sexuelle Misshandlungen von Kindern begehen, eine pädophile Präferenz. Pädophilie sei aber ein relevanter Risikofaktor. Menschen mit einer entsprechenden Präferenzstörung profitierten in der Regel von einer professionellen, risikoorientierten Begleitung oder Behandlung.
Wie soll man mit Menschen umgehen, die wegen sexueller Delikte an Minderjährigen verurteilt wurden und wieder in einem Job sichtbar werden?
Was bringt eine Therapie?
«Präventive Behandlungen zielen auf eine Erhöhung der Verhaltenskontrolle und der Impulshemmung ab», sagt Prinz. Langfristig gehe es um die Auseinandersetzung mit der eigenen Sexualität, die Akzeptanz und Integration der sexuellen Präferenz, ein eigenständiges Risikomanagement und die Anpassung von Lebenszielen.
Grenzen der Therapie lägen in der Präferenzstörung selbst, die oft lebenslang belaste und unter Stress stärker werden könne. Auch der Schweregrad der Paraphilie – einer vom üblichen sexuellen Interesse abweichenden sexuellen Präferenz – sowie weitere psychische Erkrankungen könnten die Behandlungsmöglichkeiten begrenzen.
Wie hoch ist das Rückfallrisiko nach Jahrzehnten?
Eine pauschale Rückfallquote lässt sich nicht auf einzelne Personen übertragen. Eine internationale Metaanalyse von R. Karl Hanson und Monique T. Bussière aus dem Jahr 1998 wertete 61 Studien mit 23’393 verurteilten Sexualstraftätern aus. Die registrierte sexuelle Rückfallquote lag nach vier bis fünf Jahren bei durchschnittlich 13,4 Prozent. Einzelne Gruppen wiesen jedoch deutlich höhere Risiken auf.
Bist du minderjährig und von sexualisierter Gewalt betroffen? Oder kennst du ein Kind, das sexualisierte Gewalt erlebt?
Hier findest du Hilfe:
Kokon, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Castagna, Beratungsstelle bei sexueller Gewalt im Kindes- und Jugendalter
Clickandstop.ch, Online-Meldestelle der Stiftung Kinderschutz Schweiz
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Bist du selbst pädophil und möchtest nicht straffällig werden? Hilfe erhältst du bei Forio, Beforemore und bei den UPK Basel.
Thomas Sennhauser (ths), arbeitet seit 2020 für 20 Minuten. Er begann als Videojournalist und wechselte nach zwei Jahren ins Ressort News wo er über gesellschaftliche Themen und Analysen zu Geschehnissen im Ausland schreibt.
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