Verbraucher aufgepasst : Das ändert sich im Oktober

Von Axel Witte

Alle Bahnhöfe sollen nach dem Willen der Deutschen Bahn alkoholfrei werden und bei der Gartenarbeit darf wieder vollumfänglich zugelangt werden. Und dann wird auch noch die Zeit umgestellt. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.
Alkoholverbot auf Bahnhöfen
Deutsche Bahnhöfe sollen nach dem Willen der Deutschen bahn alkoholfrei werden. Der bundeseigene Konzern plant ein sogenanntes Alkoholkonsumverbot in allen 5400 Stationen. Die neue Regel soll bis zum 15. Oktober flächendeckend umgesetzt werden. Bereits seit dem 1. September ist der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei. Ausgenommen von dem Verbot bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie. Das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen bleibt aber erlaubt. Die Maßnahme soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.
Elektronische Speicherung von Verfügungen für den Ernstfall
Ab dem 1. Oktober 2026 wird das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer von einem reinen Verzeichnis zu einem vollwertigen elektronischen Dokumentenregister ausgebaut. Bislang konnte im Register lediglich eingetragen werden, dass eine Verfügung existiert und wer bevollmächtigt ist. Künftig wird es möglich sein, elektronische Abschriften der Dokumente (wie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen) direkt als Datei zu hinterlegen. Behandelnde Ärzte sowie Betreuungsgerichte können im Ernstfall die Vorsorgedokumente sofort digital abrufen. Das stellt sicher, dass der erklärte Wille ohne zeitliche Verzögerung umgesetzt werden kann, selbst wenn die Originaldokumente zu Hause liegen. Die Registrierung im ZVR ist nach Angaben der Bundesnotarkammer kostenlos.
Verbot von Ewigkeitschemikalien in weiteren Produktgruppen
Seit dem 10. Oktober 2024 gilt in der Europäischen Union ein weitreichendes Verbot für den Einsatz bestimmter per- und polyfluorierter Alkylverbindungen (PFAS) in Konsumgütern des täglichen Bedarfs. Diese als "Ewigkeitschemikalien" bekannten Stoffe wurden über Jahrzehnte hinweg wegen ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften geschätzt, lassen sich jedoch in der Umwelt biologisch praktisch nicht abbauen und reichern sich im menschlichen Körper an. Ab dem 10. Oktober dieses Jahres wird das Verbot auf folgende Produktgruppen erweitert:
Textilien, Leder- und Schuhwaren: Viele wetterfeste Outdoorkleidung, Imprägnierungen und Schuhe dürfen diese spezifischen PFAS-Verbindungen nicht mehr enthalten.
Lebensmittelverpackungen aus Papier: Typische fettbeständige Verpackungen wie Pizzakartons, Fast-Food-Einschlagpapiere und Popcorntüten müssen auf alternative Beschichtungen umgestellt werden.
Kosmetika: Bestimmte Make-up-Produkte, Cremes und Rasiergele, bei denen PFAS für eine leichtere Verteilung oder Wasserfestigkeit sorgten, sind von den neuen Regeln betroffen.
Das Verbot ist Teil einer langfristigen Strategie der EU, die darauf abzielt, die Belastung von Mensch und Umwelt durch diese extrem langlebigen Schadstoffe schrittweise zu minimieren.
Fast alle Bundesländer starten in die Herbstferien
Für Millionen Schüler nahen die ersten Ferien im neuen Schuljahr. Als letztes Bundesland startet Bayern erst im November.
Hier die Übersicht
Baden-Württemberg: 26. bis 30. Oktober
Bayern: 2. bis 11. November
Berlin: 19. bis 31. Oktober
Brandenburg: 19. bis 30. Oktober
Bremen: 12. bis 24. Oktober
Hamburg: 19. bis 30. Oktober
Hessen: 5. bis 17. Oktober
Mecklenburg-Vorpommern: 19. bis 24. Oktober und 26. bis 27. November (zwei zusätzliche schulfreie Tage als Verlängerung der Herbstferien)
Niedersachsen: 12. bis 24. Oktober
Nordrhein-Westfalen: 17. bis 31. Oktober
Rheinland-Pfalz: 5. bis 16. Oktober
Saarland: 5. bis 16. Oktober
Sachsen: 6. bis 18. Oktober
Sachsen-Anhalt: 19. bis 30. Oktober
Schleswig-Holstein: 12. bis 24. Oktober
Thüringen: 12. bis 24. Oktober
Feiertage im Oktober
Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober fällt auf einen Samstag und ist ein gesamtdeutscher Feiertag. In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist der Reformationstag am Samstag, 31. Oktober, ein Feiertag.
Heckenschnitt wieder erlaubt
Wer in seinem Garten Hand anlegen und dazu Hecken, Sträucher und Bäume radikal beschneiden will, darf dies ab 1. Oktober wieder tun. Vom 1. März bis 30. September ist das laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, zulässig sind in diesem Zeitraum nur "schonende Form- und Pflegeschnitte". Die gesetzliche Regelung soll den Lebensraum von Vögeln und anderen Tieren schützen.
Prime-Deal-Days von Amazon starten
Am 6. und 7. Oktober finden exklusiv für Prime-Mitglieder die Amazon-Prime-Deal-Days statt. Dann gibt es für Konsumfreudige Tausende Top-Deals mit starken Rabatten aus allen erdenklichen Kategorien.
Oktoberfest läuft noch ein paar Tage
Es kann noch ein paar Tage in großer Runde gebechert werden. Wo? In München. Auf dem Oktoberfest. Wann? Bis zum 4. Oktober (seit dem 19. September).
Zeitumstellung steht an
Eigentlich von der EU schon so gut wie abgeschafft, muss aber auch wieder in diesem Herbst an der Uhr gedreht werden. Genauer: In der Nacht vom Samstag, den 24. Oktober auf Sonntag, den 25. Oktober wird die Uhr um eine Stunde von drei auf zwei Uhr zurückgestellt.
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