Rätsel bleiben – Verfahren um Tod eines Schweizers in iranischer Haft eingestellt

Verhaftet wurde der damals 64-jährige Schweizer Ende 2024 im Iran. Die iranischen Behörden warfen ihm Spionage vor. Am 9. Januar 2025 soll er sich im Gefängnis von Semnan östlich von Teheran das Leben genommen haben. Jetzt stellt die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren rund um den Todesfall ein: Sie habe keine konkreten Hinweise auf ein Tötungsdelikt gefunden, so die Bundesanwaltschaft.
NDB schöpft Verdacht
Das war nicht von Beginn weg so: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hatte zunächst Verdacht geschöpft. Der «angebliche Suizid» werfe Fragen auf, teilte der NDB der Bundesanwaltschaft mit. Seine Informationen würden den durch den Iran «beschriebenen Ablauf der vermeintlichen Suizidhandlung in Frage stellen». So steht es in der Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft, die SRF vorliegt.
Der NDB wies auf die Praxis des iranischen Regimes hin, Festnahmen als politisches Druckmittel zu verwenden. Auch erinnerte er an Ereignisse an der Schweizer Botschaft in Teheran. Dazu gehört der rätselhafte Fall einer Schweizer Diplomatin, die 2021 bei einem Sturz aus ihrem Wohnhaus in Teheran starb.
Eine damals 51-jährige Angestellte der Schweizer Botschaft kam 2021 bei einem Sturz aus dem 17. Stock ihres Wohnhauses in Teheran ums Leben.
Auch damals ordnete die Bundesanwaltschaft eine Verfahren an, um die Todesumstände der Schweizer Diplomatin abzuklären. Die Untersuchungen wurden dadurch erschwert, dass die iranischen Behörden die Leiche ohne das Gehirn und weitere wichtige Organe in die Schweiz überstellt hatten.
Ende 2024 stellte die Bundesanwaltschaft schliesslich das Verfahren ein. Die Schweizer Gutachten konnten die genaue Todesursache nicht feststellen, zeigten jedoch keine Hinweise auf Gewalt. Am ehesten handle es sich bei dem Todesfall um einen Suizid, hiess es damals.
Obduktion nur eingeschränkt möglich
Alarmiert durch den NDB, eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren. Sie liess den Leichnam obduzieren. Allerdings hatten die iranischen Behörden die Leiche vor der Überstellung in die Schweiz einbalsamiert. Dies hat die rechtsmedizinische Beurteilbarkeit eingeschränkt.
Die Obduktion ergab, dass ein Tod durch Erhängen plausibel sei. Allerdings könne nicht mit Sicherheit unterschieden werden, ob der Körper bei Bewusstsein des Opfers, bei Bewusstlosigkeit oder erst nach dem Tod aufgehängt worden sei. Allerdings fanden sich keine Abwehrspuren und keine Hinweise auf eine Betäubung oder eine andere Todesursache.
Schweizer war mit mutmasslich verbotenem Hightech unterwegs
Was es mit den iranischen Spionagevorwürfen auf sich hat, bleibt offen. Laut Angaben einer Angehörigen des Verstorbenen befand er sich auf einer zweijährigen Reise mit einem zu einem Camper umgebauten Fahrzeug. Als Fotograf habe er Fotoausrüstung dabei gehabt. Offenbar machte er auch Aufnahmen mit einer Drohne. Überdies führte er mehrere Handys und ein Satelliten-Kommunikationsgerät mit sich. Deren Nutzung dürfte, so die Bundesanwaltschaft, im Iran teilweise verboten sein.
Die Angehörige erhielt vom später Verstorbenen Aufnahmen, die «eine Art Sendemasten», Tankstellen, Gebäude, Strassen sowie das Wrack eines Militärfahrzeugs zeigten. Die Bundeskriminalpolizei (BDP) geht davon aus, dass diese nicht im Iran aufgenommen worden waren. Trotzdem habe sich Mann «mit der von ihm mitgeführten Ausrüstung und seinem Verhalten möglicherweise einem erhöhten Risiko» ausgesetzt, so die BKP.
Die Schweizer Botschaft im Iran wurde im Dezember 2024 über die Verhaftung informiert. Der damals 64-Jährige hatte seit rund 20 Jahren nicht mehr in der Schweiz gelebt, zuletzt hatte er im südlichen Afrika gewohnt. Für den Bund hat er laut dem Aussendepartement EDA nicht gearbeitet.
Die Schweiz erhielt im Iran keinen Zugang zum Verhafteten. Laut Aussendepartement EDA entspricht dies gängigen Praxis der iranischen Behörden bei Spionage-Anschuldigungen, verstösst aber gegen das Völkerrecht. Die Schweiz habe mehrfach bei den Behörden interveniert und täglich versucht, mit dem verhafteten Schweizer in Kontakt zu treten und mehr Informationen über seine Verhaftung zu erhalten..
Am 9. Januar 2025 wurde die Botschaft informiert, dass sich der Schweizer im Gefängnis das Leben genommen hat. Die Schweiz verlangte darauf von den iranischen Behörden detaillierte Informationen über die Gründe der Verhaftung sowie eine lückenlose Untersuchung der Todesumstände.
Keine konkrete Hinweise auf Tötungsdelikt
Laut Bundesanwaltschaft lässt sich nicht beurteilen, ob vor diesem Hintergrund von einer «gänzlich willkürlichen Verhaftung» auszugehen sei. Es gebe aber keine konkreten Hinweise darauf, dass der Iran mit der Festnahme politischen Druck auf die Schweiz oder andere Staaten habe ausüben wollen.
Es gebe keine konkreten Hinweise auf ein Tötungsdelikt, folgert die Bundesanwaltschaft. Ohnehin wäre es «mit grössten Schwierigkeiten verbunden», überhaupt weitere Ermittlungsansätze umzusetzen. Denn dafür wäre man auf die Kooperation des Iran angewiesen.
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