EU will Social Media erst ab 15: Muss die Schweiz mitziehen?

- Die EU plant mit dem «EU Kids Act», Social-Media-Konten auf riskanten Plattformen erst ab 15 Jahren zu erlauben.
- Unter 13-Jährige dürfen nur kindgerechte Plattformen nutzen, 13- und 14-Jährige erhalten eingeschränkte «Minikonten».
- Die Schweiz wäre laut Europarechtsexpertin Helen Keller nicht an die Regeln gebunden. Trotzdem könnten Schweizer Teenager direkt von Plattform-Änderungen betroffen sein.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat am Mittwoch in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union den Schutz von Kindern im Internet zum Thema gemacht. «Was wir gerade erleben, ist eine massive Vereinnahmung unserer Kinder. Eine Vereinnahmung ihrer Aufmerksamkeit, ihrer Konzentrationsfähigkeit und ihres Verstandes. So werden Kinder ihrer Kindheit beraubt», sagte sie vor dem Europäischen Parlament.
Mit dem geplanten «EU Kids Act» will die Kommission den Zugang zu sozialen Netzwerken stärker regulieren und die Anbieter in die Pflicht nehmen. Die Details des Gesetzesvorschlags sollen am Donnerstag folgen. Vorab bekannt gewordene Eckpunkte zeigen, in welche Richtung es gehen soll.
Das ist für Kinder geplant
Auf Social-Media- und Videoplattformen, die als riskant gelten, sollen EU-Jugendliche erst ab 15 Jahren selbstständig ein Konto führen dürfen. Als Risiken gelten etwa suchtfördernde Funktionen, personalisierte Empfehlungen und Kontaktmöglichkeiten zu Fremden. Welche Anbieter betroffen wären, ist noch offen.
Für jüngere Kinder sehen die bisherigen Pläne einen abgestuften Zugang vor:
• Unter 13 Jahren: Konten sind nur auf kindgerechten Plattformen und unter elterlicher Aufsicht erlaubt.
• Ab 13 bis zum 15. Geburtstag: Eltern könnten ein eingeschränktes «Minikonto» einrichten. Vorgesehen sind Aufsicht, Zeitlimits und begrenzte Kontakte zu Fremden.
• Ab 15 Jahren: Ein eigenständiges Konto auf den «riskanten» Plattformen ist erlaubt.

Das bedeutet es für Erwachsene
Die Plattformen sollen das Alter ihrer Nutzerinnen und Nutzer zuverlässig prüfen. Damit müssten grundsätzlich auch Erwachsene nachweisen, dass sie alt genug sind. Für Konten, die seit vielen Jahren bestehen, sehen die Eckpunkte eine Ausnahme vor. Für die Prüfung setzt die Kommission auf eine eigene Altersnachweis-App. Andere Lösungen sollen ebenfalls möglich sein, wenn sie vergleichbare Anforderungen erfüllen.
Das müssten die Anbieter ändern
Die EU will auch bei der Gestaltung der Angebote ansetzen. Vorgesehen sind mehr Schutz vor unerwünschten Kontakten, weniger suchtfördernde Funktionen wie endloses Scrollen und mehr Kontrolle über Empfehlungen. Die Schutzpflichten sollen auch Online-Spiele und KI-Chatbots erfassen. Sehr grosse Plattformen sollen zudem vor der Einführung neuer Dienste oder Funktionen darlegen, wie sie Minderjährige schützen wollen.
Lassen sich die Regeln überhaupt durchsetzen?
Helen Keller, Professorin für Europa- und Völkerrecht an der Universität Zürich und ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hält ein Verbot grundsätzlich für durchsetzbar – allerdings mit Lücken: «Die Umgehung ist bei solchen Verboten möglich, aber sie ist mit einem gewissen Aufwand verbunden.»

Zudem sei es für Schulen so einfacher, den Medienkonsum von unter 15-Jährigen zu kontrollieren. «Wenn die Kinder in der Schule aufmerksam sind, ist schon viel gewonnen.» Trotzdem stellt Keller infrage, ob ein Verbot der richtige Weg ist: Jugendliche müssten lernen, kritisch mit den Plattformen umzugehen. Dafür brauche es gezielte Schulungen. Auch die Beschränkung auf Kinder sieht sie kritisch: «Sind alte Menschen nicht ebenso gefährdet?» Als Beispiel nennt sie die Beeinflussung über soziale Medien bei Wahlen und Abstimmungen.
Was würde das für Schweizer Teenager bedeuten?
Die EU-Regeln würden in der Schweiz nicht automatisch gelten. «Die Schweiz ist nicht an diese Vorgaben gebunden», sagt Keller. Ob und wann sie ähnliche Regeln einführt, sei offen: Bei Medienvorgaben und beim Datenschutz folge die Schweiz der EU nicht immer.
«Es könnte schon aus Gründen der Praktikabilität für die Schweiz das Einfachste sein, sich der neuen Regelung anzuschliessen.»
Änderungen an den Plattformen selbst wie zum Beispiel Funktionen gegen Doomscrolling könnten Schweizer Teenager trotzdem direkt betreffen – sofern die Anbieter ihre Apps nicht an nationale Vorgaben anpassen. Keller hält es deshalb für möglich, dass es für die Schweiz «schon aus Gründen der Praktikabilität» am einfachsten wäre, sich den neuen Regeln anzuschliessen.
Eine Knacknuss bleibt laut Keller die Alterskontrolle. «Wenn wir bald eine E-ID haben, dürfte es nicht so schwierig sein, das Alter einer Userin im Netz festzustellen. Bis dahin ist das eher kompliziert.»
Das passiert als Nächstes
Nach der für Donnerstag angekündigten Vorstellung müssen das EU-Parlament und die 27 Mitgliedstaaten über den Vorschlag verhandeln. Dabei können sich die Regeln noch ändern. Bis zu einem möglichen Inkrafttreten dürfte es viele Monate dauern. Ein sofortiges Social-Media-Verbot folgt aus der Ankündigung also nicht.
Wie stark sollte der Staat beim Medienkonsum von Jugendlichen eingreifen?
Carolin Teufelberger (cat) arbeitet seit 2024 für 20 Minuten als Redaktorin beim Ressort News, Wirtschaft & Videoreportagen.
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