Zoff um Baumstürze erreicht Bundesbern: Sind die Förster schuld?

- Die SVP-Nationalräte Pierre-André Page und Nicolas Kolly haben eine Motion und eine Interpellation zur strafrechtlichen Verantwortung bei Baumstürzen eingereicht.
- Auslöser ist ein Urteil des Freiburger Kantonsgerichts: Ein Revierförster wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, nachdem 2020 eine Buche auf eine Spaziergängerin stürzte und diese querschnittgelähmt wurde.
- Kolly fordert eine Änderung des Waldgesetzes und warnt, dass zu weitgehende Strafbarkeit zu mehr Waldsperrungen und präventiven Fällungen führe.
Stell dir vor: Du bist im Wald unterwegs, ein Baum stürzt auf dich und du bist schwer verletzt. Einfach Pech? Oder trägt der Revierförster die Verantwortung, weil er den kranken Baum nicht erkannt hat? Die beiden Freiburger SVP-Nationalräte Pierre-André Page und Nicolas Kolly wollen Klarheit und reichten dazu zwei entsprechende Vorstösse ein.
Spaziergängerin seit 2020 querschnittgelähmt
Auslöser für die Debatte ist der Fall einer Waadtländer Spaziergängerin: Sie war 2020 in einem Wald in der Veveyse unterwegs. Als sie an einem Picknicktisch Pause machte, stürzte eine absterbende Buche auf sie. Seither ist sie querschnittgelähmt.
Der Fall landete vor Gericht. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte den zuständigen Revierförster zunächst freigesprochen. Das Opfer focht diesen Entscheid jedoch vor dem Kantonsgericht an. Dieses kam zu einem anderen Schluss: Die Kontrolle der Bäume durch den Fachmann sei ungenügend gewesen.
Das Gericht verurteilte den Revierförster deshalb im vergangenen Mai wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 180 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Dieses Urteil muss nun das Bundesgericht beurteilen. Die beiden Politiker in Bern reagieren dennoch alarmiert. «Dieser Entscheid zeigt die Rechtsunsicherheit, mit der Fachleute im Wald konfrontiert sind», sagt Nicolas Kolly.
Er fordert den Bundesrat auf, dem Parlament eine Änderung des Waldgesetzes vorzulegen. Damit soll verhindert werden, dass Revierförster, andere Forstfachleute und Waldeigentümer allein wegen eines Unfalls strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, der durch den natürlichen Sturz eines Baums oder Asts verursacht wurde.
«Die Branche ist stark verunsichert»
Warum wartet Kolly nicht auf den Entscheid des Bundesgerichts? «Die Behandlung einer Motion in Bern dauert lange, rund 18 Monate», erklärt der Nationalrat. «Falls das Bundesgericht in der Zwischenzeit eine Rechtsprechung entwickelt, die meinem Anliegen entspricht, werde ich die Motion zurückziehen.»
Zugleich wolle er den Revierförstern zeigen, dass das Thema in den eidgenössischen Räten ernst genommen werde und es politische Vorschläge in ihrem Sinn gebe. «Die Branche ist durch diesen Fall stark erschüttert und verunsichert», sagt Kolly.
Eine zu weitgehende strafrechtliche Verantwortung von Forstfachleuten werde «unweigerlich zu mehr Sperrungen, präventiven Fällungen und höheren Kosten für die öffentliche Hand führen», so Kolly. Dies gehe zulasten des Zugangs zum Wald und der Biodiversität.
Im Kanton Freiburg habe es bereits entsprechende Fälle gegeben. «Sobald ein kleines Risiko besteht, ziehen es die Förster heute vor, Bäume zu fällen», sagt Kolly. «Ich möchte verhindern, dass sämtliche Wege im Kanton gesperrt werden und Bäume gefällt werden, sobald auch nur ein Zweifel besteht.»
Der Politiker hat das Thema auch in der Umweltkommission des Nationalrats eingebracht. «Wir müssen prüfen, wo im Waldrecht Handlungsbedarf besteht, und die beste Lösung finden, damit ein ausgewogenes Verhältnis entsteht», sagt er.
Klärung wegen Klimawandel wichtig
Pierre-André Page will seinerseits vom Bundesrat wissen, ob das Bundesrecht «die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Waldeigentümern, Gemeinden, Forstkorporationen, Revierförstern und Waldbesuchern genügend klar definiert».
Die Frage sei angesichts des Klimawandels besonders wichtig. Durch Trockenheit, Krankheiten und Schädlinge wie den Borkenkäfer würden gewisse Bäume instabiler. «Für Förster, Eigentümer und Gemeinden ist es deshalb faktisch unmöglich, die absolute Sicherheit sämtlicher Bäume entlang von Wegen und Infrastrukturen zu gewährleisten», sagt Page.
Wie stehst du dazu, dass Revierförster für Baumstürze strafrechtlich haftbar gemacht werden können?
«Unsere Wälder leiden. Die Revierförster dürfen für diese Situation nicht allein verantwortlich gemacht werden», sagt auch Kolly.

Christine Talos (cht) ist seit 2011 Journalistin in der Rubrik Schweiz/Regionen. Ihr Spezialgebiet ist die Schweizer Politik.
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