Jude als «Wanze» bezeichnet – Rentner freigesprochen

- Zwei Männer veröffentlichten in einer Zeitschrift für Exil-Tschechen eine Dorfposse mit antisemitischem Inhalt.
- Sie bestritten am Mittwoch vor Gericht, Antisemiten zu sein, und verlangten Freisprüche.
- Der Einzelrichter sprach die beiden 89- und 77-Jährigen vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei.
Mit 89 Jahren vor dem Richter: Es ist ein ungewöhnlicher Fall, mit dem sich das Bezirksgericht Dielsdorf am Mittwoch befasste. Zwei 89- und 77-jährige eingebürgerte Tschechen hatten im Mai 2024 eine Kurzgeschichte in der Zeitschrift des «Verbandes der Tschechen und Slowaken in der Schweiz» mit einer Auflage von 350 Stück veröffentlicht.
In der Kurzgeschichte mit dem Titel «Gerächter Gastwirt» von 1904 wird die jüdische Hauptfigur namens Izak Popr als geldgierige Person beschrieben, die einen alten und schwachen Gastwirt durch List und Betrügereien austrickst. Dabei würden mit Ausdrücken wie «Wanze», «durchtrieben», «nach Geld schnappen wie ein Habicht» klar antisemitische Stereotypen und Klischees bedient, heisst es in der Anklageschrift.
«Wir werden hier eine schöne Wanze bekommen»
So fragte in der Geschichte eine Person den Gastwirt, was er gedacht habe, diesen durchtriebenen Juden hier ins Dorf zu setzen. «Als ich hörte, dass Izak Popr die Gastwirtschaft kauft, habe ich mich sofort gekreuzigt: ‹Herr Gott, mit uns und das Böse weg, wir werden hier eine schöne Wanze bekommen. Er ist erst das zweite Jahr hier und hat das halbe Dorf in der Tasche.›» Weiter heisst es: «Zum Tode kann er mich quälen, dieser gaunerische Schurke.»
Gegen den Text hat eine in Prag geborene Jüdin Strafanzeige eingereicht. Sie ist Tochter von Holocaust-Überlebenden. Zuvor hatte sie den Redaktor der Zeitschrift aufgefordert, sich zu entschuldigen, dann hätte sie von einer Anzeige abgesehen. Dieser lehnte aber ab. Die Staatsanwältin fordert wegen Diskriminierung oder Aufrufs zu Hass bedingte Geldstrafen und Bussen von 700 und 2600 Franken.
Wollte Leser erfreuen und zum Lachen bringen
Am Prozess betonten die beiden Beschuldigten, keine Antisemiten zu sein. «Ich wollte niemanden verletzen, ich habe selber ein Achtel jüdisches Blut», sagte der 89-jährige Luzerner, der 1979 in die Schweiz kam. Er habe die Kurzgeschichte der Redaktion eingereicht, damit sich die Leser erfreuen können.
Es handle sich um die Wiedergabe einer wahren Lebensgeschichte aus Böhmen. «Ich hätte nie im Traum gedacht, dass es zu einer Anzeige kommt.» Der tschechische Humor sei halt etwas gröber als der Schweizer Humor. Es tue ihm leid, wenn er damit jemanden verletzt habe.
«Humoristische Kurzgeschichte lebt von Stereotypen»
Auch der 77-jährige Redaktor aus dem Kanton Freiburg bestritt vor Gericht, Antisemit zu sein: «Die propalästinensischen Demos auf der Strasse, die sind antisemitisch.» Rückblickend könne er aber verstehen, dass ein Jude die Bezeichnung «Wanze» als verletzend erachte. Aber sie sei nicht auf die Gesamtheit der Juden gemünzt gewesen, sondern nur auf einen Juden.
Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch. Es handle sich um eine böhmische Dorfposse aus der Zeit der Donaumonarchie. «Über die literarische Qualität des Prosatextes zu diskutieren, bringt nichts», sagt der Verteidiger. Die humoristische Kurzgeschichte lebe von Stereotypen, welche die Menschenwürde aber nicht verletzen würden. Die Anzeigeerstatterin sei aufgrund ihrer jüdischen Herkunft besonders sensibel, sagte der Anwalt.
Freispruch
Der Einzelrichter sprach die beiden Beschuldigten frei. Eigentlich dürfe man einen solchen Text nicht mehr veröffentlichen, ohne ihn in einen historischen Kontext zu stellen. Aber er glaube den beiden Beschuldigten, dass sie sich des herabsetzenden Inhalts nicht bewusst waren und nicht wussten, was der Text für die jüdische Gemeinschaft bedeutete. «Ich hoffe, dass das nicht mehr passiert», sagte der Einzelrichter am Ende der Verhandlung zu den beiden Rentnern.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?
Hier findest du Hilfe:
GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Stefan Hohler (hoh), arbeitet seit 2020 als Gerichtsreporter für 20 Minuten.
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