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Friday, November 6, 2026

Gesetz zu früh in Kraft getreten: Bundestag repariert Tabaksteuer-Panne

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Gesetz zu früh in Kraft getretenBundestag repariert Tabaksteuer-Panne

05.11.2026, 23:49 Uhr

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Die Steuererhöhung ist unter Dach und Fach. Nur der Bundesrat muss sie noch durchwinken. (Foto: picture alliance/dpa)

Die Erhöhung der Tabaksteuer muss zum zweiten Mal in den Bundestag. Wegen eines Formulierungsfehlers trat das Gesetz zu früh in Kraft. Das Parlament sorgt nun für eine Korrektur. Damit wird Rauchen immer noch teurer, aber eben nicht sofort.

Der Bundestag hat eine Panne bei der Tabaksteuererhöhung korrigiert. Das Parlament stimmte am Abend für eine Gesetzesänderung, mit der ein fälschlicherweise zu frühes Inkrafttreten der Steuererhöhung rückgängig gemacht werden soll. Bundestag und Bundesrat hatten Mitte Oktober eine Erhöhung der Tabaksteuer beschlossen. Diese soll nach dem Willen der Regierung ab Anfang 2027 schrittweise ansteigen.

Bis zum Jahr 2030 soll sich der Durchschnittspreis für eine Schachtel mit 20 Zigaretten um fast vier Euro auf dann knapp zwölf Euro verteuern. Das Gesetz dazu war am 20. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit unbeabsichtigt vorzeitig in Kraft getreten.

Aufgrund einer Formulierungspanne im Gesetzestext galt damit sofort ab Veröffentlichung ein höherer Steuersatz - und zwar nicht der für 2027 vorgesehene, sondern bereits der noch höhere ab 2030 geplante Satz. Das Bundesfinanzministerium betonte zwar bei Bekanntwerden des Fehlers, dass dieser keine tatsächlichen Auswirkungen auf die Steuerzahlungen habe, wollte ihn aber trotzdem rückwirkend korrigieren. Dies geschah nun.

"Technischer Fehler"

Es habe "eine unklare Rechtslage" gegeben, heißt es in einem Bericht des Bundestagshaushaltsausschusses zu der nun beschlossenen Korrektur. Der "technische Fehler" werde mit der Gesetzesänderung korrigiert. Diese ist angedockt an eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, mit der die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern angepasst werden soll. Der Bund entlastet Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten finanziell durch höhere Umsatzsteueranteile. Ein Abgleich mit den tatsächlichen Asylantragstellern ergab aber für das Jahr 2025 eine um 250 Millionen Euro zu hohe Abschlagszahlung des Bundes, was korrigiert werden soll.

Gleichzeitig sollen die Länder 750 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer für eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdiensts bekommen. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sieht damit insgesamt für das Jahr 2026 um 500 Millionen Euro geringere Umsatzsteuereinnahmen für den Bund vor. Dem Gesetz und damit auch der Korrektur bei der Tabaksteuer muss noch der Bundesrat zustimmen.

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