Angriffe in Zofingen 2024 – Nach Angriffen auf sieben Menschen: Beschuldigter vor Gericht

- Im Mai 2024 verletzte ein Mann in Zofingen sieben Passantinnen und Passanten teilweise schwer.
- Einige der Opfer leiden noch heute unter posttraumatischen Belastungsstörungen oder sind arbeitsunfähig.
- Kurz nach der Tat attestierte ein Gutachten dem Mann aus Spanien eine paranoide Schizophrenie.
- Am Montag steht der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Zofingen.
Der 44-jährige Mann ist wegen mehrfacher versuchter Tötung, mehrfacher Nötigung, Hausfriedensbruch, Tätlichkeiten und weiterer Delikte angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine stationäre therapeutische Massnahme und die «kleine Verwahrung» gemäss Artikel 59. Zudem soll der gebürtige Spanier für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Die Anträge der Verteidigung sind noch nicht bekannt.
Bei der «kleinen Verwahrung» handelt es sich um eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 im Strafgesetzbuch. Ein Gericht kann sie anordnen, wenn ein Täter psychisch schwer gestört ist, die Tat mit dieser Störung in Zusammenhang steht und zu erwarten ist, dass sich durch die therapeutische Massnahme weitere Taten verhindern lassen. Eine solche stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung oder im Massnahmenvollzug dauert in der Regel maximal fünf Jahre. Das Gericht kann jedoch eine solche Massnahme auf Antrag der Justizvollzugsbehörde jeweils um weitere fünf Jahre verlängern.
Gemäss Anklageschrift griff der Mann Passantinnen und Passanten wahllos an. Sämtliche Opfer haben die Tat überlebt. Der Spanier war laut Staatsanwaltschaft als Tourist in die Schweiz eingereist.
Angriffe in der Nähe des Bahnhofs
Eine Frau, die auf dem Weg zur Arbeit war, wurde in der Bahnhofsunterführung in Zofingen vom Beschuldigten angegriffen. Nachdem er sie «mit befremdlicher Tonlage» angesprochen hatte, ging die Frau zunächst weiter. Der Beschuldigte rannte ihr nach, griff sie von hinten an und schlug mit einem Metallgegenstand «mit voller Wucht» auf Kopf, Stirn, Gesicht und Hinterkopf. Danach flüchtete er.
Die Frau wurde schwer verletzt. Sie war schwanger. Kurze Zeit nach der Tat erlitt sie eine Fehlgeburt, «infolge der Ereignisse», schreibt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift. Das Opfer ist heute arbeitsunfähig. Nicht alle Verletzungen sind verheilt.
Zudem leide die Frau unter der «dauerhaften psychischen Belastung», hält die Staatsanwaltschaft fest. Der Beschuldigte habe tödliche Verletzungen bezweckt oder zumindest in Kauf genommen.
Amoklauf ging weiter
Der Beschuldigte griff weitere Personen an. Männer und Frauen, die auf dem Weg zur Arbeit, zur Kantonsschule oder zum Einkaufen waren. Er schlug seine Opfer mit dem Metallgegenstand oder stach mit einem Kugelschreiber, später mit einem Messer auf sie ein. Er drang in zwei Häuser ein. Im zweiten Haus verletzte er die Bewohnerin. Spezialkräfte der Polizei konnten ihn später festnehmen.
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Bild 1 von 2. Am Tag der Tat waren viele Polizeikräfte und Ambulanzen in Zofingen vor Ort. Bildquelle: SRF.
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Bild 2 von 2. Alle Opfer haben die Angriffe überlebt. Viele davon leiden aber gemäss der Staatsanwaltschaft unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Bildquelle: SRF.
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Viele der Verletzten leiden noch heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, heisst es in der Anklageschrift.
Er glaubte, die Mafia sei hinter ihm her
Die Gutachterin diagnostiziert dem Mann eine «chronische paranoide Schizophrenie». Diese sei beim Beschuldigten besonders schwer, weil sie schon sehr lange bestehe, sagte sie vor Gericht.
Der Beschuldigte habe vom Arzt Antidepressiva erhalten. Er habe sie aber nicht eingenommen. Der Konsum von Cannabis hat die Psychose gemäss Gutachterin noch verschärft. Der Beschuldigte glaubte, die Mafia sei hinter ihm her. Man wolle ihn, seine Mutter, seinen Bruder und seinen Sohn töten.
Macht das Sinn, einen Täter über längere Zeit zu behandeln, wenn er nachher ins Ausland ausgewiesen wird? Eine berechtigte Frage, sagte Adrian Schuler von der Aargauer Staatsanwaltschaft im April 2026 gegenüber SRF. Das System funktioniere nur so: «Wenn die betroffene Person direkt nach einer Straftat ins Heimatland zurückkehren würde, dann würde dieser Staat die Person freilassen.»
Denn die Person wäre im Heimatland frei, weil sie dort nichts verbrochen hat. Die Tat geschah in der Schweiz, deshalb ist die Schweiz zuständig und verhängt Strafen oder Massnahmen.
Die Gutachterin sprach von «Verfolgungswahn, Angst, getötet zu werden, und akustischen Halluzinationen». Hinzu kommt, dass der Mann schlecht sieht. Auf einem Auge ist er blind, auf dem anderen Auge sieht er nicht gut.
Es tue ihm leid, sagte der Angeklagte vor Gericht. An die Taten in Zofingen erinnere er sich nicht. Er befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug in einer Klinik.
Regionaljournal Aargau Solothurn, 2.11.2026, 12:03 Uhr ; buec;thon;brus
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