Autolenker rammt Velofahrer absichtlich – bedingte Geldstrafe

- Ein 53-jähriger Schweizer ist per Strafbefehl verurteilt worden, weil er im Zürcher Unterland einen Velofahrer gerammt hat.
- Er überholte den Velofahrer nach einem Streit knapp, touchierte ihn und fuhr weiter; der Mann musste ins Spital.
- Der Autofahrer zahlt 2500 Franken Busse und Gebühren, dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 8400 Franken.
- Er hatte zwei Stunden später 2,27 Promille; sein «Nachtrunk» schützt ihn nicht vor Strafe.
Ein 53-jähriger Schweizer ist per Strafbefehl verurteilt worden, weil er im September 2023 im Zürcher Unterland nach einem Streit einen Velofahrer gerammt hat und danach weitergefahren ist. Der Radfahrer musste im Spital behandelt werden. Der Autofahrer zahlt 2500 Franken, dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 8400 Franken, wie
Auslöser war ein Ärgernis: Die beiden Velofahrer vor ihm fuhren nebeneinander. Der Mann überholte sie, es kam zu gegenseitigen Beschimpfungen. Kurz darauf hielt er an, um die beiden zur Rede zu stellen – doch diese fuhren weiter.
Also stieg er wieder ein, beschleunigte und überholte einen der Velofahrer mit sehr geringem Abstand. Beim Einschwenken touchierte das rechte Heck seines Wagens den Radfahrer. Dieser stürzte und erlitt Prellungen und Quetschungen an Ellbogen und Knie. Der Autofahrer kümmerte sich weder um ihn noch rief er die Polizei.
2,27 Promille – zwei Stunden später
Die Polizei suchte ihn zwei Stunden später zu Hause auf. Die Blutentnahme ergab 2,27 Promille. Er gab an, den Alkohol erst zu Hause getrunken zu haben; zudem rauchte er in dieser Zeit Marihuana.
Ein solcher «Nachtrunk» schützt nicht vor Strafe: Wer sich so der Messung seiner Fahrfähigkeit entzieht, macht sich wegen Vereitelung von Massnahmen strafbar. Dafür wurde er auch verurteilt – neben grober Verletzung der Verkehrsregeln, fahrlässiger einfacher Körperverletzung, pflichtwidrigem Verhalten bei einem Unfall und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Es könnte noch teurer werden
Die Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 120 Franken wird nur fällig, wenn er sich in der zweijährigen Probezeit erneut etwas zuschulden kommen lässt. Busse und Gebühren von zusammen 2500 Franken muss er so oder so zahlen. Er hat den Strafbefehl akzeptiert, dieser ist rechtskräftig.
Dazu kommt ein Führerausweisentzug, dessen Dauer das Strassenverkehrsamt festlegt. Und der verletzte Velofahrer kann zivilrechtlich Genugtuung oder Schadenersatz fordern.
Deutlich härter traf es einen anderen
Dass solche Fälle auch anders enden, zeigt ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich: Ein 35-Jähriger hatte im April 2023 auf der Rosengartenstrasse gehupt, gedrängelt, rechts überholt, eine Sicherheitslinie überfahren – und dann einen Velofahrer gerammt, der sich die Schulter verletzte und einen Finger brach. Überführt wurde er durch die Dashcams am Velo. Das Gericht verurteilte ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu 50 Monaten Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Konstantin Furrer (fur) arbeitet seit 2017 für 20 Minuten. Seit 2022 Newsdesk-Leiter, daneben Blattmacher und Mitglied der Redaktionsleitung.
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