ESPNWR Tyreek Hill could sign with new team soon, agent saysThe Jerusalem PostJoint List calls for Jewish-Arab support to oust Netanyahu, bring 'peace between Israel, Palestine'ESPN DeportesFalcons y Saints ponen fin a la Semana 4 con emotivo reencuentro en "Monday Night Football"Daily MaverickELECTIONS ONLINE OP-ED: A White Cross surge, GNU partners trade blows — the week in SA’s online politicsInquirerTarlac City suspends Oct. 6 classes for Teachers’ Day activitiesRTP DesportoMundial feminino. Média Pauleta é baixa na seleção portuguesa por lesãoZDF heuteEntdecken Sie das ZDF-NachrichtenstudioColliderMore Than a Month Later, Guy Ritchie’s Crime Drama Is Still Dominating NetflixBBC NewsTrump says 'threat' led US to pull bombers from RAF FairfordThe Independent‘Threats’ led to US decision to remove bombers from RAF Fairford, says TrumpDeadlinePolitico Blocked From Air Force One In Latest Trump White House Effort To Punish Media Over ReportingVarietyWhether Tailgating or Watching the Big Game from Home, JBL Speakers Deliver Top-Tier Sound to Keep the Party Going
The Daily Newsstand · Free, Always
Monday, October 5, 2026

Pläne der hessischen Landesregierung: Existenzrecht Israels darf geschützt werden

Translate

Hessens Landesregierung will verbieten, Israels die Daseinsberechtigung abzusprechen. Ein Gutachten sagt nun: Das wäre möglich. Doch Zweifel bleiben.

Christian Rath

„Die verfassungsrechtlichen Bedenken sind beseitigt“, erklärte Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU). Der von ihm beauftragte Rechtsprofessor Steffen Augsberg hat an diesem Montag ein Gutachten vorgestellt, wonach es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, das Existenzrecht Israels in Deutschland strafrechtlich zu schützen. Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, ist von der Idee allerdings nicht überzeugt, wie er am Montag betonte.

Hessens Landesregierung will, dass die Leugnung des Existenzrechts Israels bald als „Volksverhetzung“ strafbar ist. Parolen wie „From the River to the Sea, Palestine will be free“ könnten dann mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu fünf Jahre bestraft werden – wenn sie die Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt in Deutschland fördern. Landesjustizminister Heinz geht es aber weniger um die Bestrafung von Einzelpersonen, er sieht den Strafparagraf vor allem als Instrument, mit dem antisemitische Demonstrationen verboten werden können.

Im Juli stimmten im Bundesrat überraschend 14 von 16 Bundesländern für den hessischen Gesetzentwurf. Allerdings zeigt sich die Bundesregierung derzeit noch skeptisch. Sie sieht ein „erhebliches verfassungsrechtliches Risiko“. Deshalb gab Heinz das Gutachten in Auftrag.

Das Grundgesetz erlaubt zwar Eingriffe in die Meinungsfreiheit, aber nur durch ein „allgemeines Gesetz“. Das heißt: Es dürfen zwar Beleidigungen und Volksverhetzungen generell bestraft werden, einzelne Meinungen wie „Israel sollte es nicht mehr geben“ dürfen aber eigentlich nicht verboten werden.

Rechtsprofessor Augsberg hält ein Gesetz zum Schutz des Existenzrechts Israels dennoch für verfassungskonform. In seinem Gutachten machte er für die Begründung drei Vorschläge. Erstens gebe es laut Bundesverfassungsgericht eine Ausnahme für Anti-NS-Gesetze, die auch für den Schutz von Israel greife, da der Staat Israel eine Konsequenz aus der Shoah war. So argumentiert das Land Hessen in seinem Gesetzentwurf, Augsberg hält das für vertretbar.

Der Professor tendierte aber eher zu zwei anderen Argumenten: So mache bereits der Schutz allgemeiner „Rechtsgüter“ wie Leib und Leben ein Gesetz zum „allgemeinen Gesetz“. Auch „kollidierendes Verfassungsrecht“, wie der Schutz von Personen, die von antisemitischer Gewalt bedroht sind, könne das eigentlich unzulässige Sonderrecht rechtfertigen. Letztlich müsse aber das Bundesverfassungsgericht entscheiden, so Augsberg, ob und wie das Israelschutzgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Zentralratspräsident Josef Schuster überzeugt das nicht. Er sagte am Montag: „Wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kassiert, werden die Hetzer noch unverhohlener hetzen.“ Er begrüße zwar die hessische Initiative, weil er die Diagnose eines zunehmenden antiisraelischen Antisemitismus teile. Allerdings schlägt Schuster eine andere Lösung vor: Nicht nur die Existenz Israels soll geschützt werden, sondern die Existenz aller Staaten. Auf Nachfrage sagte Schuster, dass auch die Existenz Palästinas nicht straflos geleugnet werden soll.

Derzeit ist die Formel „From the River to the Sea …“ nur als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas strafbar. Manche Gerichte sprechen Angeklagte aber frei, weil die Parole älter ist als die Hamas. Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben noch nicht entschieden.

Fotomontage eines wochentaz-Titels und dem Buchcover „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit

10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“ Gegen Rechtsruck hilft Linksblick

Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.

  • Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
  • Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
  • Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
  • Zusammen für nur 28 Euro

10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“

Jetzt bestellen

View the original on taz →

KioskNews shows a cleaned-up reading view extracted from the publisher’s page — the original always lives on their site, not ours.