Wenn sie Erkenntnisse liefern : Hubig will geleakte AfD-Mails bei Verbotsprüfung nutzen

Wenn sie Erkenntnisse liefern Hubig will geleakte AfD-Mails bei Verbotsprüfung nutzen
07.11.2026, 02:58 Uhr

Hacker stellen massenhaft E-Mails aus AfD-Kreisen ins Netz. Für Justizministerin Hubig könnten sie ein Hebel sein, um ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Auch Manuela Schwesig drängt bereits auf eine gemeinsame Arbeitsgruppe.
Hunderttausende von im Internet veröffentlichen E-Mails der AfD könnten aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig helfen, den Weg zu einem Verbotsverfahren für die Partei zu ebnen. Die SPD-Politikerin sprach sich in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens prüft. Dabei könne sie grundsätzlich alle Erkenntnisse heranziehen, die vorliegen. "Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern", sagte Hubig.
Unbekannte hatten kürzlich im Internet nach eigenen Angaben Daten veröffentlicht, bei denen es sich um rund 421.000 AfD-E-Mails handeln soll. Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Hubig setzt sich innerhalb der Bundesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ein. Voraussetzung sei, dass es innerhalb der Koalition einen Konsens in der Sache gebe. "Daran arbeite ich", sagte die Justizministerin. Es gehe um eine "existentielle Frage für die Demokratie". Sie sei "überzeugt, dass wir jetzt ernsthaft und systematisch prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen", so Hubig. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, ebenfalls SPD, hat sich zuletzt für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen.
Eine solche Arbeitsgruppe würde nach früheren Angaben Wissen aus Bund und Ländern bündeln und mit Verfassungsschutz und Verfassungsrechtlern kooperieren. Erst danach würde entschieden, ob Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung tatsächlich ein AfD-Verbotsverfahren beantragen. Hubig sagte: "Für mich ist klar: Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten hat, dann muss er auch gestellt werden."
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