Schaffhausen streicht «Impfobligatorium» aus Gesetzentwurf

- Der Kanton Schaffhausen streicht nach Kritik eine Bestimmung zum Impfobligatorium aus dem Entwurf des Gesundheitsgesetzes.
- Impfungen und kantonale Strafbestimmungen werden voneinander entkoppelt.
- Der Regierungsrat betont, ein allgemeines Impfobligatorium sei nie vorgesehen gewesen.
- Das Aktionsbündnis freie Schweiz spricht von einem Erfolg und will seine Kampagnen in anderen Kantonen fortsetzen.
Nach «zahlreichen kritischen Rückmeldungen» passt der Kanton Schaffhausen sein geplantes Gesundheitsgesetz an, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Eine spezifische Bestimmung zu einem möglichen Impfobligatorium wird gestrichen. Gleichzeitig werden Impfungen und kantonale Strafbestimmungen voneinander entkoppelt.
Der Regierungsrat betont aber ausdrücklich, dass damit kein allgemeines Impfobligatorium abgeschafft werde. Ein solches sei im Entwurf gar nicht vorgesehen gewesen. Die gestrichene Passage hätte dem Regierungsrat lediglich eine Kompetenz für jene Fälle eingeräumt, in denen das Bundesrecht ein begrenztes Impfobligatorium zulässt.
Bundesrecht gilt weiterhin
Das Epidemiengesetz des Bundes erlaubt den Kantonen unter bestimmten Voraussetzungen, Impfungen für besonders gefährdete oder exponierte Personengruppen sowie Personen mit bestimmten Tätigkeiten obligatorisch zu erklären.
Eine allgemeine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung ist damit nicht gemeint. Auch bei einem solchen Obligatorium könne niemand gegen seinen Willen geimpft werden.
Aktionsbündnis freie Schweiz spricht von «Erfolg»
Anders interpretiert das Aktionsbündnis freie Schweiz den Entscheid. Es schreibt in einer Mitteilung, das vorgesehene «Impfobligatorium mit Straf- und Bussandrohung» werde vollständig fallen gelassen, und führt dies auf den Widerstand aus der Bevölkerung zurück.
Das Bündnis kündigt gleichzeitig an, seine Kampagnen in anderen Kantonen fortzusetzen. Besonders nennt es Zürich. Dort kann der Regierungsrat gemäss geltendem Gesundheitsgesetz unter den Voraussetzungen von Artikel 22 des Epidemiengesetzes Impfungen obligatorisch erklären. Wer eine so angeordnete Impfung vorsätzlich verweigert, kann laut Zürcher Gesundheitsgesetz mit einer Busse von bis zu 50’000 Franken bestraft werden.
In St. Gallen war der Widerstand noch grösser
Schaffhausen ist nicht der erste Kanton, der nach Widerstand auf eine solche Bestimmung verzichtet. Bereits im Mai strich die St. Galler Regierung die geplante Möglichkeit eines Impfobligatoriums aus ihrem neuen Gesundheitsgesetz.
Dort war die Kritik besonders gross: Rund 250 Vernehmlassungsantworten gingen ein, zudem demonstrierten im Februar Tausende gegen die geplante Regelung. Auch mehrere Parteien und Kantonsratsfraktionen lehnten sie ab.
Ammar Jusufi (amj), Jahrgang 2001, arbeitet seit November 2024 für 20 Minuten. Nach seinem Praktikum im Ressort Ostschweiz ist er nun Redakteur im Ressort People.
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