Zwei Euro Aufschlag: EU erhebt neue Gebühr auf Produkte aus Nicht-EU-Ländern

Zwei Euro AufschlagEU erhebt neue Gebühr auf Produkte aus Nicht-EU-Ländern
01.11.2026, 09:37 Uhr
Sechs Milliarden Pakete erreichten 2025 die Zollämter der EU, 90 Prozent davon aus China. Eine neue Abgabe soll diese Flut eindämmen und gleichzeitig Kontrollkosten decken. Die wichtigsten Antworten dazu.
Für Millionen im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkte werden ab heute zwei Euro mehr fällig. Eine entsprechende neue Bearbeitungsgebühr gilt nun für Importe aus Drittländern wie China oder den USA. Damit sollen etwa die Flut von Billig-Paketen reduziert und Mehrkosten gedeckt werden - ähnlich wie mit bereits seit Juli fälligen Zoll-Abgaben auf günstige Warensendungen aus jenen Ländern. Wer muss die neue Gebühr entrichten und was bedeutet das für Verbraucher?
Wann wird die Gebühr fällig?
Die zeitlich unbefristete Bearbeitungsgebühr wird für Artikel fällig, die in Online-Shops außerhalb der EU gekauft und an Verbraucher in der Staatengemeinschaft versendet werden - also für Sendungen aus Asien, Amerika oder auch aus der Schweiz. Erhoben wird sie pro sogenannter Warenposition. Eine Warenposition bezeichnet in etwa eine Produktgruppe - wie Schrauben, Schuhe oder Stifte.
Was heißt das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Verantwortlich für die Entrichtung der Gebühr sind die Online-Händler oder Importeure. Vor allem Unternehmen wie Shein, Temu oder AliExpress, die massenhaft günstige Ware produzieren und auch nach Europa verschiffen, dürften davon betroffen sein. Endverbraucher in Europa sind daher von der neuen Gebühr nicht direkt betroffen. Es sei aber zu erwarten, dass die Gebühr teilweise etwa über höhere Produktpreise an die Verbraucher weitergegeben werde, sagt Stephan Tromp vom Handelsverband Deutschland (HDE).
Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland (Bevh), Alien Mulyk, rechnet eher bei Niedrigpreisprodukten mit besonders niedriger Gewinnmarge mit Aufschlägen.
Gab es nicht schon eine Zusatzgebühr für Pakete?
Unabhängig von der neuen Paketgebühr wird bereits seit Juli für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland ab dem ersten Euro ein pauschaler Zoll von drei Euro pro Warengruppe fällig. Davor konnten Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden. Enthält ein Paket etwa ein T-Shirt, eine Uhr und einen Schneebesen im Wert von bis zu 150 Euro, fallen für die Verkäufer oder Importeure nun neun Euro Zoll an.
Nehme man die Bearbeitungsgebühr und die pauschalen Zollsätze zusammen, stiegen die Importkosten pro Kleinsendung spürbar, sagt Mulyk. Dass die Plattformen diese Extrakosten angesichts der ohnehin geringen Margen auf Dauer selbst querfinanzierten, sei unwahrscheinlich. Die Einnahmen sollten genutzt werden, um die unzureichende Marktüberwachung zu modernisieren, betont Mulyk.
Laut Verbraucherzentrale weisen erste Kundendaten darauf hin, dass die Onlinemarktplätze generell sehr unterschiedlich mit dem Pauschalzoll umgehen. In manchen Fällen forderten Händler sogar mehr als drei Euro pro Warenkategorie, "was praktisch ein Zusatzgewinn für das Unternehmen wäre", sagt Handelsexpertin Ann-Katrin Hamacher vom Bundesverband der Verbraucherzentrale. "Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Preisaufstellung beim Onlinekauf daher genau prüfen und Preise vergleichen."
Warum wird die Paketgebühr eingeführt?
Die EU will gegen die Flut an Billigpaketen vorgehen, die Kosten und Aufwand verursacht. Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die Staatengemeinschaft gelangt. Umgerechnet entspricht das mehr als 16 Millionen kleinen Paketen pro Tag, die die EU erreichten. Die steigenden Kosten, die etwa bei der Sichtung und Kontrolle der wachsenden Zahl kleiner Sendungen entstehen, sollen mit der Abgabe gedeckt werden.
Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini sagt, die Gebühr sei eine Maßnahme, um die Anzahl der Einzelpäckchen zu senken. "Zum anderen ist sie eine Finanzierung der Mehrkosten der Zollkontrollen, damit der Binnenmarkt frei bleibt von explodierenden Handybatterien oder giftigem Kinderspielzeug."
Viele unsichere Produkte, die in Europa auf dem Markt landeten, verursachten Kosten, "für die häufig die Allgemeinheit aufkommen muss", erklärt Handelsexpertin Hamacher. Die Expertin mahnt gleichzeitig, dass eine Gebühr weder eine wirksame Haftung noch die Pflicht der Onlineplattformen ersetze, sichere und rechtskonforme Produkte anzubieten.
Wird die Maßnahme wirken?
Ob und wie sich die neue Gebühr auf die Paketmengen auswirkt, bleibt abzuwarten. Der Drei-Euro-Zoll scheint aber Folgen zu haben. Wie es aus der EU-Kommission heißt, ist für die Monate Juli, August und September ein Paketrückgang von durchschnittlich mehr als 60 Prozent in der EU zu verzeichnen. Allerdings entspreche das immer noch einer Menge von fünf Millionen Sendungen pro Tag. "Das ist nach wie vor eine beträchtliche Anzahl von Paketen, und die Belastung unserer Zollbehörden bleibt daher sehr hoch", so eine Kommissionsbeamtin.
Außerdem beschreibe dies lediglich die aktuelle Situation. "Uns ist jedoch bewusst, dass sich die Geschäftsmodelle weiterhin verändern und weiterentwickeln." Es wäre verfrüht, daraus bereits abschließende Schlussfolgerungen zu ziehen.
Quelle: ntv.de, Lilli Förter, Katharina Redanz und Christian Rothenberg, dpa
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