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Friday, October 2, 2026

Strafuntersuchung eingeleitet – Rechtsextremes Treffen im Visier der Waadtländer Justiz

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  • Im Juli fand in einem Wald im Kanton Waadt ein Treffen rechtsextremer Kreise statt.
  • Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft deswegen ein Strafverfahren eröffnet.
  • Gewisse während dieser Versammlung gemachte Aussagen könnten unter die Antirassismus-Strafnorm fallen.

Die Versammlung mit dem Titel «Welche Zukunft für das weisse Europa?» fand Mitte Juli im Gros-de-Vaud statt. Es war von der nationalistischen Westschweizer Gruppierung «Résistance Helvétique» organisiert worden. Videos von Reden, die offen mit dem Antisemitismus kokettieren, wurden danach in den Sozialen Medien verbreitet. Das meistgeklickte Video verzeichnet über 25’000 Aufrufe.

Nach Information des Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) haben insbesondere die Aussagen eines Redners das Interesse der Waadtländer Justiz geweckt. Er bezeichnete Kinder, die im Rahmen von Schulbesuchen ins Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau oder zur Shoah-Gedenkstätte geführt werden, als «judenhörig».

Gruppe von Menschen sitzt in einem Wald mit einem Banner an einer Hütte.
Legende: Der Gastredner Vincent Reynouard am Rechtsextremen-Treffen vom Juli im Kanton Waadt (Bildschirmfoto aus einem von den Organisatoren verbreiteten Video). RTS

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus hatte gegenüber RTS die Einschätzung abgegeben, dass gewisse während dieser Versammlung gemachte Behauptungen unter Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs fallen könnten. Dieser ahndet namentlich Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Diese Bestimmung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

«Verdacht auf Straftaten»

Die Waadtländer Justiz teilt diese Einschätzung. Zwar werde noch geprüft, wie genau die Vorfälle rechtlich qualifiziert werden sollen, «aber die Eröffnung stützt sich in diesem Stadium auf den Verdacht von Verstössen gegen Art. 261bis StGB», sagte Eric Kaltenrieder, der Generalstaatsanwalt des Kantons Waadt, gegenüber RTS. «Derzeit konzentriert sich die Prüfung noch auf die Bestimmung der Personen, die sich der genannten Straftat schuldig gemacht haben könnten, insbesondere unter den Organisatoren und/oder den Rednern.»

Worum es in der Strafuntersuchung in diesem Fall geht:

Zu den Rednern an diesem Treffen gehörten Jérôme Bourbon und Vincent Reynouard, zwei französische Figuren des Revisionismus. Beide sind in ihrem Land mehrfach verurteilt worden, insbesondere wegen Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auf Anfrage von RTS äusserten sie sich nicht zur Eröffnung dieses Strafverfahrens, ebenso wenig wie der Organisator der Veranstaltung von «Résistance Helvétique».

Eine neue Konferenz verboten

Jérôme Bourbon ist Direktor der Wochenzeitung «Rivarol», die 1951 von Nostalgikern der Kollaboration mit der deutschen Besatzungsmacht in Frankreich gegründet worden war. Er relativierte die Tragweite seiner Aussagen und griff in der letzten Ausgabe seiner Zeitung die Recherchen von RTS an.

Der zweite Gastredner, Vincent Reynouard, hatte geplant, am 19. September an einem weiteren Treffen in Toulouse teilzunehmen. Die Veranstaltung wurde jedoch von den Behörden verboten wegen «ernsthafter Risiken, dass antisemitische und Holocaust leugnende Äusserungen gemacht werden». In Frankreich können solche Äusserungen je nach ihrer Art und rechtlichen Qualifikation eine Straftat darstellen, die mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann.

RTS konnte sich eine Kopie des Vortrags beschaffen, den Reynouard in Toulouse halten wollte. Demnach beabsichtigte er insbesondere, eine Debatte über die Existenz der Gaskammern anzuregen.

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