Unverwertbare Beweismittel – Bundesstrafgericht spricht Kurden von Spionage frei

Dem Gerichtsverfahren ging eine jahrelange Auseinandersetzung innerhalb der kurdischen Gemeinschaft in der Schweiz voraus. Gemäss Recherchen von Tamedia soll der Beschuldigte im Mai 2019 von anderen Kurden in Biel BE geschlagen und in einen Tiefkühlraum gesperrt worden sein, weil man ihn des Verrats bezichtigte.
Die Angreifer entwendeten dabei sein Handy und übergaben es später der Polizei. Vier der damaligen Angreifer wurden wegen Freiheitsberaubung rechtskräftig verurteilt.
Die Bundesanwaltschaft stützte ihre spätere Anklage wegen Spionage massgeblich auf die Daten dieses entwendeten Handys. Sie hatte vor dem Bundesstrafgericht eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Beschuldigte hatte die Spionagevorwürfe vor Gericht zurückgewiesen.
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