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Thursday, October 1, 2026

«Haustürgeschäft» – Salt-Vertreter jubeln Seniorinnen in der Wohnung Verträge unter

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Darum geht es: Hätten Sie gewusst, dass Salt nicht nur in Filialen Abos verkauft, sondern auch bei Hausbesuchen? Bei einer Basler Seniorin hat kürzlich ein junger Vertreter des Telekomanbieters geklingelt. Seine Erklärung an der Tür: Er müsse im Hochhaus überprüfen, ob die Wohnungen bereits ans Glasfasernetz angeschlossen seien. Die ältere Dame ahnt nicht, dass es hier um einen Abo-Verkauf geht und bittet den Besucher hinein.

Der Verkaufstrick: In der Wohnung habe der Mann erkannt, dass sie Swisscom-Kundin sei und habe für ein günstigeres Salt-Abo geweibelt. Sie sei jedoch skeptisch gewesen und habe mehrfach abgelehnt. «Schliesslich schlug er mir vor, er könne eine Offerte schicken», sagt die 80-Jährige im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Sie habe ihm deshalb ihre ID ausgehändigt. Doch per Mail schickt ihr Salt kurz danach einen verbindlichen Vertrag zu, 60 Franken monatlich für ein neues Telefon-, Internet- und TV-Abo. Das sei eine Frechheit: «Davon war nie die Rede.»

Kein Einzelfall: Zeitgleich klingelt ein zweiter Salt-Vertreter bei ihrer Nachbarin. Auch er habe anfänglich nichts von einem neuen Abo gesagt – und ihr dann in der Wohnung einen Vertrag untergejubelt, sagt die 81-Jährige. Dabei habe sie betont, sie müsse das Angebot zuerst mit ihrem Mann besprechen und unterschreibe nichts. Zum Glück wissen sich die Frauen zu wehren. In einer Salt-Filiale können sie den Vertrag rückgängig machen. Im Kleingedruckten heisst es nämlich, dass man den Vertrag bei sogenannten «Haustürgeschäften» innerhalb von 14 Tagen widerrufen könne. Dennoch hinterlässt das Vorgehen von Salt bei den Baslerinnen einen schalen Eindruck.

Was sind «Haustürgeschäfte»?

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Das Gesetz schützt Konsumentinnen und Konsumenten davor, dass Verkäufer sie mit Angeboten überrumpeln. Deshalb können sie Verträge innert 14 Tage widerrufen, wenn ihnen ein Produkt oder eine Dienstleistung unerwartet zu Hause («unter der Haustüre»), am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit, auf einer Werbefahrt oder am Telefon angeboten wurde.

Das sagt Salt: Der Telekom-Anbieter schreibt, er nehme die Schilderungen ernst. Salt arbeite bei solchen Hausbesuchen jeweils mit externen Vertriebspartnern zusammen – hier mit einer neuen Firma. Den Vorwurf, die Verkäufer hätten sich unter einem falschen Vorwand Zutritt zu den Wohnungen «erschlichen», weist Salt zurück. Die Frauen hätten die Vertreter in ihre Wohnungen gelassen, wo diese ihnen ein günstigeres Angebot vorgestellt hätten. In einzelnen Punkten würden sich die Schilderungen der Kundinnen von jenen der Vertreter unterscheiden. Für Salt sei jedoch zentral, dass die Konsumentinnen jederzeit klar erkennen können, wann sie eine verbindliche Bestellung abgeben. Deshalb habe die externe Firma nun zusätzliche Kontrollen eingeführt. Salt prüfe zudem, ob künftig eine elektronische Unterschrift nötig sei.

Gut zu wissen!

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Die meisten Verträge des Alltags schliessen wir mündlich ab. Das Gesetz schreibt die Schriftlichkeit nur in Ausnahmefällen vor, etwa bei Kreditverträgen, Lehrverträgen oder Kündigungen für Mietwohnungen.

Ein systematisches Vorgehen? Im Februar 2026 berichtete der «Kassensturz», wie Salt-Verkäufer in einer Berner Filiale ältere Leute schamlos über den Tisch zogen. Einer Seniorin verkauften sie etwa vier Handy-Abos, vier Smartphones und fünf Musikboxen. Bei den Hausbesuchen wurden nun wieder ältere Personen überrumpelt. Salt schreibt sinngemäss, es handle sich hier nicht um ein systematisches Vorgehen, sondern sei dem neuen Vertriebspartner geschuldet. Man habe Lehren daraus gezogen.

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