Kriegsmaterialgesetz – SP reicht Beschwerde gegen Abstimmungsbüchlein ein

Die Partei wirft dem Bundesrat vor, die Stimmberechtigten beim Kriegsmaterialgesetz irrezuführen.
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29.10.2026, 21:29
Neu sollen Rüstungsgüter aus der Schweiz grundsätzlich ohne Zustimmung der Schweiz weitergegeben werden dürfen. So will es das Kriegsmaterialgesetz, über das die Schweiz Ende November abstimmt. Waffen aus der Schweiz dürften aber weiterhin nicht an die Ukraine geliefert werden. Genau hier setzt die SP-Kritik an.
Weil das Abstimmungsbüchlein den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine mehrfach als Grund für die Gesetzesrevision nenne, entstehe bei den Stimmberechtigten der Eindruck, die Revision helfe der Ukraine, so die SP. Tatsache ist: Die Ukraine kann auch bei Annahme des Gesetzes nicht von Schweizer Waffen profitieren. Dies bestätigte der Bundesrat mehrmals im Parlament.
Co-Präsidentin Mattea Meyer sagt dazu: «Der Bundesrat erwähnt die Ukraine an mehreren Stellen im Abstimmungsbüchlein und verschweigt aber, dass es eigentlich ein Anti-Ukraine-Gesetz ist.» Während etwa Waffenlieferungen an Israel oder Saudi-Arabien möglich würden, bleibe dies für die Ukraine explizit untersagt, so Meyer. Die SP verlangt deshalb eine ausdrückliche Klarstellung im Büchlein.
Auch Menschenrechtskriterien ein Thema
Zusätzlich kritisiert die SP, wie der Umgang mit Menschenrechten im Büchlein dargestellt wird. Dort heisst es, Bewilligungen müssten «weiterhin immer» mit den Menschenrechten vereinbar sein. Auch hier entstehe ein falscher Eindruck, so die SP.
Tatsächlich erlaubt die Revision dem Bundesrat, unter bestimmten Voraussetzungen vom bisherigen strikten Exportverbot an Staaten mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen abzuweichen.
Bundeskanzlei weist Vorwürfe zurück
Zu den Menschenrechtskriterien erklärt die Bundeskanzlei, eine Abweichung sei nur möglich, «sofern die Lieferung von Kriegsmaterial selber nicht unmittelbar zu Menschenrechtsverletzungen beiträgt». Die Behörde sieht deshalb keinen Anlass für eine Korrektur des Abstimmungsbüchleins.
Das Büchlein verspricht an keiner Stelle, dass die Ukraine künftig direkt oder indirekt Schweizer Kriegsmaterial bekommt.
Auch punkto Ukraine lehnte die Bundeskanzlei ein entsprechendes Korrekturgesuch der SP bereits vorgängig ab. Sie hält fest: «Das Büchlein verspricht an keiner Stelle, dass die Ukraine künftig direkt oder indirekt Schweizer Kriegsmaterial bekommt.» Die Erläuterungen würden zudem ausdrücklich auf die fortbestehende Verbindlichkeit des Neutralitätsrechts hinweisen.
Die SP lässt die Argumentation der Bundeskanzlei nicht gelten. Mit der Beschwerde macht sie Druck und hofft, dass die Kanzlei noch vor der Abstimmung Ende November Korrekturen vornimmt.
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