Schweizer tot im Iran – Obduktion wirft Fragen auf

- Die Bundesanwaltschaft stellt das Verfahren zum Tod eines Schweizers in iranischer Haft ein.
- Der Mann war Ende 2024 wegen Spionagevorwürfen verhaftet worden und soll im Gefängnis von Semnan Suizid begangen haben.
- Es gibt laut Bundesanwaltschaft keine konkreten Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt.
Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren um den Tod eines damals 64-jährigen Schweizers im Iran eingestellt. Ende 2024 war der Mann aufgrund von Spionagevorwürfen verhaftet worden. Im Gefängnis von Semnan östlich von Teheran soll er dann Suizid begangen haben. Nach anfänglichen Ermittlungen fand das Strafverfahren nun ein Ende, da es gemäss Bundesanwaltschaft keine konkreten Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt gegeben habe.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hatte den «angeblichen Suizid» als verdächtig eingestuft, wie SRF berichtet. Diese Einschätzung stützte der Geheimdienst auf Informationen, welche den durch den Iran «beschriebenen Ablauf der vermeintlichen Suizidhandlung infrage stellen». Auch verwies der NDB darauf, dass der Iran Festnahmen mitunter als politisches Druckmittel verwende.
Einbalsamierter Leichnam liess Fragen offen
Aufgrund der Hinweise durch den NDB eröffnete die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren und liess den Leichnam obduzieren. Doch da die iranischen Behörden die Leiche einbalsamiert hatten, war es schwieriger, diese rechtsmedizinisch zu beurteilen.
Inhaftierte Europäer
Die Islamische Republik Iran hat wegen angeblicher Spionage eine ganze Reihe europäischer und iranischer Staatsbürger mit doppelter Staatsangehörigkeit inhaftiert. So sollen westliche Regierungen zu Zugeständnissen oder Gefangenenaustausch gezwungen werden. Im Sommer 2024 kamen zwei Schweden nach zwei Jahren im berüchtigten Evin-Gefängnis frei – im Austausch gegen einen inhaftierten Folterer des Mullah-Regimes. Alle Vorwürfe gegen die Schweden seien von Anfang an haltlos gewesen, machte die schwedische Regierung klar. Die genaue Zahl der im Iran inhaftierten Europäer ist nicht bekannt.
Gemäss Obduktion war ein Tod durch Erhängen zwar plausibel. Was die Rechtsmediziner nicht abschliessend sagen konnten, war, ob der Körper bei Bewusstsein des Verstorbenen, bei Bewusstlosigkeit oder erst nach dem Tod aufgehängt worden war. Gleichzeitig fehlten Spuren eines Abwehrkampfes sowie Hinweise auf Betäubung oder eine andere Todesursache.
Was war an den Spionagevorwürfen?
Unklar bleibt, was an den Spionagevorwürfen gegen den Mann dran war. Gemäss Angaben einer Angehörigen des damals 64-Jährigen befand sich dieser auf einer zweijährigen Reise in einem umgebauten Auto. Bei sich hatte er unter anderem eine Fotoausrüstung, eine Drohne, mehrere Handys und ein Satelliten-Kommunikationsgerät. Laut Bundesanwaltschaft dürfte deren Nutzung im Iran mindestens teilweise verboten sein.
Ob die Verhaftung «gänzlich willkürlich» war, sei gemäss Bundesanwaltschaft schwierig zu beurteilen. Konkrete Hinweise auf den Versuch, durch die Festnahme politischen Druck auf die Schweiz auszuüben, fehlten jedoch. Ebenso handfeste Beweise für ein Tötungsdelikt. Für allfällige weitere Ermittlungsansätze wäre man auf die Kooperation mit dem Iran angewiesen. Dies wäre jedoch lauft Bundesanwaltschaft «mit grössten Schwierigkeiten verbunden».
Hast du oder hat jemand, den du kennst, Suizidgedanken? Oder hast du jemanden durch Suizid verloren?
Hier findest du Hilfe:
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
Seelsorge.net, Angebot der reformierten und katholischen Kirchen
Jüdische Fürsorge, info@vsjf.ch
Kinderseele Schweiz, Beratung für psychisch belastete Eltern und ihre Angehörigen
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Reto Bollmann (bre), Jahrgang 1991, verstärkt seit Ende 2021 als Redaktor den Newsdesk von 20 Minuten. Eine Vorliebe hat er für politische, wissenschaftliche und geschichtliche Themen.
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