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Tuesday, October 27, 2026

EU-Grenzbehörde Frontex: Neuer Name, gleiche Kompetenzen

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Frontex bekommt ein neues Abschiebe-Koordinierungszentrum. Das hat im Grunde keine neuen Kompetenzen, soll aber die Mitgliedstaaten überzeugen, Kompetenzen abzugeben.

Christian Jakob

518.110 Euro ließ Deutschland sich im Mai 2026 die Abschiebung von 33 Menschen nach Pakistan kosten – 15.700 Euro pro Nase also. 75 Bundespolizisten begleiteten den Sammelcharterflug. Bezahlt hatte das Ganze die EU-Grenzschutzagentur Frontex. Seit 2016 hat die Behörde einen erweiterten Etat für solche Rückführungen. Rund 182 Millionen Euro gab sie dafür 2025 aus. Dabei tat sie meist, wofür sie einst gegründet wurde: den nationalen Behörden helfen – im Fall Deutschlands also der Bundespolizei und den Ausländerbehörden.

Ging es nach der EU-Kommission, wäre das heute schon anders. Seit Langem arbeitet sie darauf hin, Frontex zu einer vollwertigen EU-Grenzpolizei aufzubauen, mit möglichst umfassenden Kompetenzen. Die EU-Mitgliedstaaten sahen dies in der Vergangenheit stets mit Skepsis. Für sie gehörten Abschiebungen zum Kern der nationalen Souveränität und damit nicht zu den Aufgaben, die man nach Brüssel abgab.

Und so tastete sich die EU beim Frontex-Ausbau vor allem mit Serviceleistungen vor: der Refinanzierung von Abschiebeflügen etwa, wie im Fall des Leipziger Flugs nach Pakistan, aber auch der länderübergreifenden Koordination. 2010 startete der erste von Frontex selbst organisierte und finanzierte Charterflug: 56 Menschen aus Georgien wurden von Warschau nach Tiflis abgeschoben. Sie waren zuvor in Polen, Frankreich, Österreich und Deutschland festgenommen worden. Damals hatten die Mitgliedstaaten die Frontex-Hilfe von sich aus beantragt – sonst hätte die Agentur nicht tätig werden dürfen.

Mehrere Mandatserweiterungen später gab es dann im Januar 2022 den ersten von Frontex selbst initiierten und vollständig organisierten Abschiebeflug: 40 Al­ba­ne­r:in­nen wurden von Madrid nach Tirana abgeschoben. Frontex charterte das Flugzeug und übernahm den Kontakt mit den albanischen Behörden. Die rechtlichen Rückkehrentscheidungen aber trafen weiterhin die zuständigen nationalen Behörden.

Im Kern nichts Neues

Die „zentrale EU-Abschiebeagentur“ mit eigenem „Abschiebe-Koordinierungszentrum“, zu der EU-Innenkommissar Magnus Brunner Frontex nun ausbauen will, ist also im Kern nichts Neues. Die Agentur soll den Mitgliedsländern damit mehr Abschiebungen ermöglichen und die gesamte Abwicklung, also etwa die Organisation und Finanzierung der Flüge, übernehmen können. Doch das durfte sie schon bisher.

Insofern ist die Abschiebeagentur wohl eine möglichst unverfängliche Chiffre, um den Mitgliedstaaten eine schrittweise Ausweitung der Kompetenzen schmackhaft zu machen. Wie weit die Kommission damit kommt, hängt vor allem davon ab, inwieweit die Mitgliedsstaaten bereit sind, eine polizeiähnliche Struktur oberhalb der nationalen Ebene zu dulden. Die Entscheidung über die Rückführung selbst werden wohl auch künftig die wenigsten nationalen Innenministerien aus der Hand geben wollen. Die Möglichkeiten für Geflüchtete, sich dabei rechtlich zur Wehr zu setzen, dürften dabei jedenfalls absehbar schlechter werden.

Aus EU-Sicht unstrittig sein dürften indes die neuen Befugnisse außerhalb des eigenen Territoriums. Seit Langem hat die EU dazu bereits sogenannte Statusabkommen mit Albanien, Moldau, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien abgeschlossen. Diese dienten ursprünglich vor allem dazu, die Balkanroute besser zu überwachen, um Menschen schon auf dem Weg in die EU abzufangen. Die Abkommen ermöglichen gemeinsame Einsätze auf dem Gebiet der Partnerstaaten. Frontex-Beamt:innen können dabei auch exekutive Befugnisse ausüben – etwa Personen kontrollieren oder Grenzübertritte verhindern. Eigenständig festnehmen, über Asylanträge entscheiden oder abschieben dürfen sie nicht.

Die Abschiebeagentur ist eine möglichst unverfängliche Chiffre, um den Mitgliedstaaten eine schrittweise Ausweitung der Kompetenzen schmackhaft zu machen

Die Kommission will nun, dass Frontex auch Abschiebungen zwischen zwei Nicht-EU-Ländern organisieren und vornehmen kann. Dafür müssten mit diesen Ländern weitere Abkommen geschlossen werden. Diese müssten auch regeln, ob die EU oder das Drittland die Verantwortung für einen solchen Einsatz trägt.

Diese neue Befugnis ist wichtig für den Aufbau der geplanten Return Hubs. Dabei handelt es sich um Abschiebelager, die die EU in Drittstaaten aufbauen will. Dorthin sollen Ausreisepflichtige gebracht werden, die die EU nicht oder noch nicht in ihr eigenes Herkunftsland abschieben kann. Zwar ist bisher völlig ungeklärt, wie lange und unter welchen Umständen die Menschen dort festgehalten werden sollen. Doch wenn ein Teil von ihnen nach einer gewissen Zeit doch ins Herkunftsland zurückgeschickt werden kann, soll Frontex diese Aufgabe übernehmen.

EU plant „schnelle Eingreiftruppe“

Zudem will die Kommission die bereits seit Langem als „Standing Corps“ vorbereiteten Einheiten zur „schnellen Eingreiftruppe“ ausbauen. Die soll auf Anfrage eines Mitgliedstaats bei Krisen binnen 24 Stunden einsatzbereit sein. Vorgeschlagen hatte dies unter anderem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit Blick auf die Ereignisse in Ceuta. Dass die Mitgliedstaaten aber Frontex in solchen Fällen das Kommando überlassen würden, ist fraglich. Anfang Oktober hatte Frontex-Direktor Hans Leijtens die Vorstellung, die Einsatzleitung zu übernehmen, für nicht sinnvoll erklärt. Für den Schutz der Außengrenzen seien weiter die Mitgliedstaaten zuständig. Frontex könne sie unterstützen, aber nicht ihre Verantwortung übernehmen.

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