Bschiss bei Crans-Montana-OPs: «Phantom-Chirurg» suspendiert

- Ein Kaderarzt des CHUV soll sich in Operationsberichten von Crans-Montana-Brandopfern als Erstoperateur eingetragen haben, obwohl er nicht anwesend war.
- Das Spital hat den Arzt suspendiert und den Fall der Waadtländer Staatsanwaltschaft gemeldet. Diese prüft eine mögliche Urkundenfälschung in Ausübung öffentlicher Funktionen.
- Die Behandlungsqualität ist laut CHUV nicht beeinträchtigt worden.
Ein Kaderarzt des Universitätsspitals Lausanne (CHUV) soll sich in Operationsberichten von schwer verbrannten Patienten aus Crans-Montana als Erstoperateur eingetragen haben, obwohl er bei den betreffenden Eingriffen nicht anwesend war. Das berichtet RTS. Das CHUV habe den Arzt suspendiert und den Fall der Waadtländer Staatsanwaltschaft gemeldet.
Die Abteilung für Plastische und Rekonstruktive Chirurgie des CHUV hat in den vergangenen Monaten mehr als 130 Operationen an rund 20 erwachsenen Schwerbrandverletzten durchgeführt.
Anonymer Hinweis löste Untersuchung aus
Aufgefallen waren die Unregelmässigkeiten nach einem anonymen Hinweis. Daraufhin leitete das CHUV eine interne Untersuchung ein. «Wir stellten tatsächlich fest, dass sich ein Chirurg als Erstoperateur bei Eingriffen angegeben hatte, an denen er nicht beteiligt war», sagte Generaldirektorin Claire Charmet gegenüber RTS.
Nach bisherigem Kenntnisstand sind nur wenige Operationsberichte betroffen. Die falschen Angaben sollen sich auf den Namen des Chirurgen beschränken, die übrigen Informationen seien korrekt.
Qualität der Behandlung nicht beeinträchtigt
Die Qualität der Behandlung sei dadurch nicht beeinträchtigt worden. «Alle Eingriffe wurden von kompetenten Fachärzten durchgeführt. Die Qualität der Behandlung steht daher ausser Frage», sagt Charmet.
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Laut Charmet haben die unzutreffenden Angaben dennoch Folgen: Einerseits enthalten die Patientenakten falsche Informationen, andererseits könnten tatsächlich beteiligte Ärzte in Weiterbildung die Eingriffe nicht als Berufserfahrung geltend machen.
Zudem kann die Angabe des Erstoperateurs Auswirkungen auf die Abrechnung haben. Zu einer veränderten Abrechnung ist es laut CHUV jedoch nicht gekommen, da die betroffenen Fälle blockiert worden sind.
Staatsanwaltschaft prüft den Fall
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft bestätigt den Eingang einer Meldung wegen möglicher Urkundenfälschung in Ausübung öffentlicher Funktionen, wie RTS schreibt. Die Unterlagen würden nun geprüft.
Der betroffene Chirurg wollte die Vorwürfe gegenüber RTS weder bestätigen noch bestreiten. Er erklärte, er stehe der Justiz zur Verfügung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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Jasmin Steiger (jst) arbeitet seit 2026 für 20 Minuten. Sie arbeitet am Newsdesk und schreibt über verschiedenste Themen.
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