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Sunday, October 18, 2026

Berufung geht nach hinten los: Strafe für Ex-SVPler Hofer erhöht

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  • Wegen seiner eigenen Berufung muss Ex-SVP-Grossrat Stefan Hofer deutlich länger ins Gefängnis.
  • Das Berner Obergericht erhöht die Strafe von drei Jahren und vier Monaten auf vier Jahre und zwei Monate.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Der ehemalige SVP-Grossrat Stefan Hofer muss noch eine deutlich längere Freiheitsstrafe absitzen als bisher angenommen. Grund ist seine eigene Berufung, die er nach dem Urteil im Jahr 2024 eingelegt hatte, wie die «Berner Zeitung» schreibt.

Das erste Urteil

Im Mai jenes Jahres verurteilte das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern den heute 51-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Die Vorwürfe: Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung. Denn der Unternehmer soll im Zusammenhang mit dem Gasthof Löwen in Münchenbuchsee seine Geschäftspartner getäuscht haben. Zuvor gab es bereits Vorwürfe wegen Betrugs im Zusammenhang mit einer ans Sozialamt vermieteten Liegenschaft.

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Hofer legte daraufhin Berufung ein, in der Folge machte die Berner Staatsanwaltschaft eine sogenannte Anschlussberufung geltend. Diese ermöglicht es auch, das Strafmass nach oben anzupassen, berichtet die Zeitung.

Das zweite Urteil

Das Berner Obergericht hat nun ein härteres Verdikt gefällt und Hofer zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Staatsanwalt Roman Sigrist forderte ursprünglich eine Strafe von vier Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von Hofer vor dem Bundesgericht noch angefochten werden.

Die verschärfte Strafe erfolgt, weil das Obergericht Hofer zusätzlich in zwei Punkten wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften verurteilt hat. Damit verlängert sich nicht nur die Freiheitsstrafe, Hofer muss auch weitere Bussen zahlen: 160'000 Franken muss er den geschädigten Firmen zahlen, zudem auch die Gerichtskosten in der Höhe von rund 32'000 Franken. Insgesamt hat das Gericht Entschädigungsforderungen von über 900'000 Franken gutgeheissen. Über Hofer wurde 2024 aber Privatkonkurs verhängt, er wird laut der BZ derzeit im sechsstelligen Bereich betrieben.

Benedikt Hollenstein

Benedikt Hollenstein (bho) ist seit 2021 bei 20 Minuten. Er schreibt für den Newsdesk und übernimmt dort auch Tagesleitungsschichten.

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