Weg mit «Doppelstrafe»: Hardliner will Autosünder milder anpacken

- Auf den Strafbefehl folgt oft ein zweites Verfahren des Strassenverkehrsamts mit eigenen Kosten und Rechtswegen.
- Viele Betroffene empfinden es als ungerecht, weil sie ihre Gründe kaum darlegen können.
- Glarner will das Gericht allein entscheiden lassen, SP-Mann David Roth sieht darin den Schutz der Gesellschaft gefährdet.
Ein Unfall, an dem man schuld ist, Fahren mit dem Handy am Steuer oder angetrunkenes Fahren mit mehr als 0,8 Promille im Blut. Dies sind die «leichteren» Vergehen, für die man den Führerschein mindestens einen Monat abgeben muss. Bei schweren Verstössen entsprechend länger.
Für diese Vergehen erhalten Schuldige einen Strafbefehl und meist eine Busse plus die happigen Verfahrenskosten aufgebrummt. Doch dann flattert ein zweites Schreiben ins Haus – jenes des sogenannten Administrativverfahrens des Strassenverkehrsamtes.
Dieses zweite Verfahren, bei dem es um den Einzug des Führerscheins geht, läuft nahezu unabhängig vom Strafverfahren und generiert separate Kosten und separate Rechtswege.
Darum empfinden Betroffene das Verfahren als ungerecht
Dieses zweite Verfahren sorgt regelmässig für Verwirrung: Denn wie 20 Minuten von Gerichtsmitarbeitenden weiss, wehren sich viele gegen den Strafbefehl, wollen aber eigentlich den Einzug des Führerscheins anfechten. Sogar falls der Einspruch gegen die Strafe erfolgreich ist, ändert dies nichts am Verfahren durch das Strassenverkehrsamt. Hierfür wäre eben ein anderer Rechtsweg nötig gewesen.
Während es zudem beim Strafverfahren möglich ist, seine Gründe für einen Gesetzesverstoss darzulegen und vielleicht auf Milde zu hoffen, fehlt diese Möglichkeit beim Administrativverfahren – zumindest wird dies von Betroffenen oft so wahrgenommen. Sie empfinden das Verfahren darum oft als ungerecht.
Das doppelte Verfahren stört auch SVP‑Hardliner Andreas Glarner, der im Dezember seine letzte Session in Bern absolviert und danach zurücktritt. Er fordert, den Führerausweisentzug bei «leichten und mittelschweren Widerhandlungen», also wie bei den Beispielen oben, gleich ganz bleiben zu lassen.
Das heutige System führe bei Widerhandlungen «häufig zu einer doppelten Belastung der betroffenen Personen», findet der Aargauer in einem Vorstoss, den er in der Herbstsession eingereicht hat. Besonders gelte das für Menschen, die beruflich auf das Auto angewiesen seien.
Das Gericht allein soll sämtliche Sanktionen aussprechen, findet Glarner, «und dabei sowohl die Busse als auch einen allfälligen Führerausweisentzug verhältnismässig aufeinander abstimmen können». Die Strassenverkehrsämter würden dann nur noch für den Vollzug zuständig bleiben.
Zweites Verfahren «dient dem Schutz der Gesellschaft»
Ob Glarner mit seiner Argumentation im Parlament durchkommt, ist allerdings fraglich. In der Vergangenheit war das doppelte Verfahren relativ unbestritten und mit Massnahmen wie dem Raserartikel oder der Verringerung des Alkoholgrenzwertes von 0,8 auf 0,5 Promille standen die Zeichen eher auf Verschärfung.
Auch David Roth, Verkehrspolitiker der SP, hält nichts von einer Vereinheitlichung der Verfahren. «Wer über eine Tonne schwere Fahrzeuge durch die Stadt fahren will, sollte bei Sinnen sein. Wer es nicht ist, gefährdet das Leben anderer Menschen», sagt er.
Und er fügt an: «Die Strafverfolgung bestraft das Fehlverhalten, das Administrativverfahren schützt die Gesellschaft», das sei ein entscheidender Unterschied. Wer das Handy am Ohr habe, angetrunken sei oder innerorts mit 20 km/h zu schnell unterwegs sei, nehme die Schädigung anderer in Kauf. «Es ist ein schlechtes Signal, dass Glarner hier eine Kuscheljustiz fordert», so der Luzerner Nationalrat abschliessend.
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Stefan Lanz (sla) arbeitet seit 2021 für 20 Minuten. Er ist Bundeshausjournalist mit langjähriger Erfahrung.
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