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Wednesday, November 4, 2026

«Mit zwei unterschiedlichen Systemen macht man niemandem einen Gefallen»

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Droht jetzt ein Chaos? Steuerexperte Lukas Kretz ordnet Heiratsstrafe-Initiative ein

«Mit zwei unterschiedlichen Systemen macht man niemandem einen Gefallen»

Weg mit der Heiratsstrafe – bloss wie? Am 29. November entscheidet das Stimmvolk, ob es an der Individualbesteuerung festhält oder doch auf ein anderes Modell einschwenken will. Steuerexperte Lukas Kretz erklärt im Interview, was ein Ja zur Mitte-Initiative bedeutet.

Publiziert: 00:04 Uhr

  • Die Mitte will die Heiratsstrafe mit einem neuen Modell abschaffen
  • Die vom Volk beschlossene Individualbesteuerung wird damit infrage gestellt
  • Steuerexperte Lukas Kretz erklärt, welche Folgen ein Ja zur Mitte-Initiative haben würde

Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Heiratsstrafe soll fallen! Das hat das Stimmvolk mit seinem Ja zur Individualbesteuerung bereits bekräftigt. Entschieden ist die Debatte trotzdem noch nicht. Die Mitte hält mit einer eigenen Volksinitiative ein Gegenmodell im Spiel. Ehepaare sollen zwar weiterhin gemeinsam besteuert werden, sollen künftig aber nicht mehr zahlen müssen als Konkubinatspaare. Möglich wäre dies etwa über Splittingmodelle oder eine alternative Steuerberechnung.

Am 29. November entscheidet das Stimmvolk, ob es die Heiratsstrafe doch anderweitig beseitigen will. Steuerexperte Lukas Kretz (50) von der Beratungsfirma BDO erklärt im Blick-Interview, was ein Ja bedeuten würde.

Blick: Herr Kretz, gemäss der ersten GFS-Trendumfrage sind die Chancen für die Heiratsstrafe-Initiative intakt. Droht uns bei einem Ja ein Steuerchaos?

Lukas Kretz: Wir kommen sicher in eine Situation, die es so noch nie gegeben hat. Auf Bundesstufe könnte die vom Volk angenommene Individualbesteuerung nicht umgesetzt werden. Für die Kantone und Gemeinden hingegen würde nicht die Mitte-Initiative, sondern die Individualbesteuerung gelten. Zwei derart unterschiedliche Systeme nebeneinander wären mit einem erheblichen Mehraufwand für alle verbunden. Da müsste man eine einheitliche Lösung finden.

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Kommen die zwei Systeme nicht aneinander vorbei?

Technisch wäre es sicher machbar, aber für die Kantone als Veranlagungsbehörde und die Steuerpflichtigen würde es komplizierter. Die Anforderungen an die Steuererklärung würden erhöht. Der Anspruch des Gesetzgebers ist es doch, mit einer Neuerung das Leben zu vereinfachen und nicht zu verkomplizieren.

Wäre es bei einem Ja damit sinnvoll, auf Kantonsebene die Notbremse zu ziehen und die Individualbesteuerung zu stoppen?

Ein einheitliches System auf allen Staatsebenen wäre wünschbar und sinnvoll. Rechtlich wäre es zwar nicht zwingend, doch der politische Handlungsbedarf wäre da. Man muss sich nur vorstellen: Die Individualbesteuerung wird erst per 2032 in Kraft gesetzt, die Mitte-Initiative hingegen greift bereits ab 2030. Schon jetzt ist es für die Kantone eine zeitliche Herausforderung, rechtzeitig politisch und technisch das neue System zu implementieren. Mit zwei Systemen wird es noch schwieriger. Die Kantone können die Individualbesteuerung aber nicht selber stoppen. Dafür ist eine Anpassung im Steuerharmonisierungsgesetz und somit auf Bundesebene erforderlich.

Für eine gemeinsame Ehepaarbesteuerung kommen verschiedene Modelle infrage – vom Vollsplitting bis zur alternativen Steuerberechnung. Welches wäre am fairsten?

Der Kanton Aargau beispielsweise hat die Heiratsstrafe auf Kantonsebene via Vollsplitting bereits abgeschafft, was sehr gut funktioniert. Auf Bundesebene allerdings wäre ein Vollsplitting mit Steuerausfällen von bis zu 3 Milliarden Franken die teuerste Variante und ohne Gegenfinanzierung wohl kaum umsetzbar.

Günstiger wäre mit 700 Millionen bis 1,4 Milliarden Franken – je nach Umsetzung – die alternative Steuerberechnung. Die Heiratsstrafe würde abgeschafft, ohne dass ein Ehepaar benachteiligt würde. Das wäre doch eine mögliche Lösung.

Ich bezweifle, dass es irgendein Modell gibt, bei welchem es nur Gewinner und keine Verlierer gibt. Braucht der Staat ein bestimmtes Steueraufkommen, lässt sich niemand entlasten, ohne dass anderswo jemand stärker belastet wird. Eine Ideallösung, bei der alle nur gewinnen, wäre kaum finanzierbar.

Die Initiative sieht vor, dass der Bundesrat die alternative Steuerberechnung per 2030 via Verordnung einführt, sollte das Parlament keine Lösung finden. Wer gewinnt mit diesem Modell?

Im Vergleich zu heute würden vor allem Ehepaare profitieren, die zwei höhere und vergleichbare Einkommen haben. Je nach Steuertarif könnten auch Ehepaare mit zwei sehr ungleichen Einkommen profitieren. Für Unverheiratete ohne Kinder hingegen würde sich nichts ändern. Fakt ist aber: Heute haben wir 670'000 Ehepaare, die von der Heiratsstrafe betroffen sind.

Und wer verliert?

Direkt niemand. Wenn aber die Steuertarife angepasst werden, um die Steuerausfälle zu kompensieren, dann könnten beispielsweise Unverheiratete mit Kindern wohl stärker zur Kasse gebeten werden. Ob jemand verliert und wer genau, hängt aber von der konkreten Umsetzung ab – und diese kennen wir noch nicht. Je nachdem, wie man die Bestimmung umsetzt, sind die Auswirkungen unterschiedlich.

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Die Kantone besteuern Ehepaare heute alle gemeinsam, setzen dabei aber auf unterschiedliche Modelle. Müssten die Kantone diese bei einem Ja weiterführen können?

Ja, die Kantone haben die Heiratsstrafe bereits weitgehend abgeschafft. Mehrheitlich über ein Voll- oder ein Teilsplitting, es gibt aber noch weitere Varianten. Den Kantonen bei einem Ja zur Mitte-Initiative die Individualbesteuerung aufzuzwingen, wäre wenig sinnvoll. Die Kantone sollen selbst bestimmen, welche Lösung für sie am geeignetsten ist. Einmal die Ehe gemeinsam zu besteuern und einmal getrennt, wäre für viele schwer nachvollziehbar.

Aber ideal für Steuerexperten wie Sie! Sie hätten bestimmt volle Auftragsbücher, weil die Steuerpflichtigen Rat brauchen.

Bei einer Systemumstellung ist das für alle Beteiligten sowieso immer der Fall – unabhängig, ob nun die Individualbesteuerung oder die alternative Steuerberechnung kommt. Nach einer gewissen Übergangszeit spielt sich das System aber ein. Mit zwei unterschiedlichen Systemen macht man niemandem einen Gefallen.

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